Keine Kürzung bei der Hautkrebs-Vorsorge – jetzt Appell unterzeichnen | Campact

Gesundheit geht vor: Keine Kürzung bei der Hautkrebs-Vorsorge

Eine Person, auf deren Rücken eine andere Person mit medizinischen Handschuhen einen Leberfleck mit einer Lupe untersucht.
Bereits 187.008 Unterzeichner*innen.
Sparen auf Kosten unserer Gesundheit: Das ist der Plan von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie will die kostenlose Hautkrebs-Vorsorge für Millionen Menschen abschaffen. Dabei steigt die Zahl der Hautkrebsfälle seit Jahren. Gleichzeitig schont Warken die Pharmaindustrie. Noch muss der Plan durchs Kabinett – in der SPD rumort es. Die Sozialdemokrat*innen können die Kürzungen noch aufhalten. Unterzeichne jetzt unseren Appell.

Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin
Lars Klingbeil, SPD‑Parteivorsitzender und Bundesfinanzminister
Bärbel Bas, SPD‑Parteivorsitzende und Bundesarbeitsministerin
Matthias Miersch, SPD‑Fraktionsvorsitzender im Bundestag

Unter den aktuellen Plänen leiden vor allem Patient*innen. Pharmakonzerne hingegen müssen kaum einen Beitrag leisten, um die Finanzlücke im Gesundheitswesen zu schließen.

Wir fordern:

1. Hautkrebs-Vorsorge erhalten. In Deutschland haben sich die Hautkrebsfälle in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt. Expert*innen warnen: Früherkennung ist entscheidend für bessere Heilungschancen und verhindert oft belastende Behandlungen. Wer hier kürzt, spart an der Gesundheit von uns Patient*innen.

2. Gesundheit muss bezahlbar bleiben. Der Gesetzentwurf sieht höhere Zuzahlungen bei Medikamenten vor, die vor allem Menschen mit geringem Einkommen und chronisch Kranke belasten. Zusätzlich wollen Sie das Krankengeld kürzen. Doch wer krank ist, darf nicht auch noch finanziell bestraft werden.

3. Die Pharmaindustrie muss einen fairen Beitrag leisten. Medikamente sind in Deutschland oft teurer als in anderen Ländern – weil Pharmakonzerne die Preise für neue Arzneimittel hier weitgehend selbst festlegen können. Konsequente Preisregelungen könnten den Kassen Milliarden Euro einsparen ohne dass sie eine einzige Leistung streichen müssten. Sorgen Sie dafür, dass die Pharmaindustrie einen gerechten Beitrag leistet, statt die Last zu einem großen Teil auf die Versicherten abzuwälzen.

5-Minuten-Info

Die geplante Gesundheitsreform sieht vor, dass Versicherte etwa acht Milliarden Euro der Sparmaßnahmen tragen. Das würden Patient*innen in der Apotheke, beim Krankengeld oder beim präventiven Hautkrebs-Screening merken. Denn diese Vorsorgemaßnahme soll eingeschränkt werden. Bisher haben die Krankenkassen diese Vorsorgeleistung gezahlt. Ab 35 konnten sich gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.

Weitere Sparmaßnahmen auf Kosten von Patient*innen: 


Indem die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Hautkrebsfrüherkennung einschränkt, will sie 0,24 Milliarden Euro einsparen – kein Vergleich zu Einsparmöglichkeiten bei den Pharmakonzernen.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erfüllt jahrelange Forderungen der Pharma-Industrie. So sollen die sogenannten „Leitplanken” in der Preisbildung für Arzneimittel abgeschafft werden. Diese beinhalten, dass neue Arzneimittel mit geringem zusätzlichen Nutzen nicht teurer sein dürfen als ähnliche, patentgeschützte Therapien. Pharmakonzerne müssen sich bisher an den Preisen von vergleichbaren Medikamenten auf dem Markt orientieren. Das ist die Preisobergrenze. Ohne diese Leitplanken könnten die Konzerne die Preise weiter nach oben treiben. 

Auch den Kombinationsabschlag will die Ministerin abschaffen: Bisher müssen Hersteller 20 Prozent Rabatt bei Wirkstoffen gewähren, die im Zuge einer Therapie gleichzeitig eingesetzt werden. Tritt das Gesetz in Kraft, dürfen Pharmakonzerne künftig noch höhere Preise verlangen. Das bezahlen Versicherte mit ihren Krankenkassenbeiträgen. 
Hautkrebs nimmt in unserer Gesellschaft massiv zu. Seit 2005 haben sich die Fälle von schwarzem Hautkrebs mehr als verdoppelt und die von weißem Hautkrebs beinahe verdreifacht. Bisher konnten Menschen ab 35 alle zwei Jahre kostenlos zur Hautkrebs-Vorsorge gehen. Dermatolog*innen warnen davor, das einzuschränken. Denn entdecken Ärzt*innen den Hautkrebs frühzeitig, können sie ihn in der Regel gut behandeln. Fällt der Hautkrebs aber erst im fortgeschrittenen Stadium auf, steigt das Risiko, dass er bereits gestreut hat. Dann ist meist eine intensivere Behandlung nötig.

Wie fatal es sein kann, wenn Vorsorge ausfällt, hat die Corona-Pandemie gezeigt. In dieser Zeit gingen weniger Menschen zu Hautkrebs-Screenings – und anschließend wurden bereits fortgeschrittene Tumore diagnostiziert. Das senkt nicht nur die individuelle Heilungschance. Es macht auch größere Eingriffe nötig und belastet das Gesundheitssystem.

Das Hautkrebs-Screening ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Sie kann wie jede Form der Prävention dazu beitragen, schwere Verläufe zu verhindern. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Hautkrebs-Vorsorge zu überprüfen – mit einer klaren Richtungsvorgabe. Warkens Pläne sind schlecht für die Gesundheit. Erst recht vor dem Hintergrund, dass Deutschland bei der Implementierung von wissenschaftlich empfohlenen Präventionsmaßnahmen international schlecht abschneidet.
Wie effektiv sich Hautkrebs-Screening auf die Lebensdauer auswirkt, ist bisher unzureichend erforscht. Es ist zum Beispiel nicht eindeutig belegt, ob Hautkrebs-Screening dazu führt, dass Menschen seltener an Hautkrebs sterben. Während lokale Studien eine verbesserte Überlebensrate feststellen, gibt es keine Belege, dass die Sterblichkeitsrate an Hautkrebs seit Einführung des Screenings in ganz Deutschland abgenommen hat.

Was aber nachgewiesen ist: Durch das Screening werden Tumore in früheren Stadien entdeckt und Patient*innen können mit weniger schweren Eingriffen behandelt werden. Eine Hautkrebserkrankung kann so früher, schonender und kostengünstiger therapiert werden.

Statt das Hautkrebsscreening für alle einzuschränken, empfehlen Expert*innen, das Programm durch systematische Einladungen an Patient*innen auszuweiten und die Qualität der Untersuchungen zu verbessern. Dazu könnte auch KI-gestützte Diagnostik beitragen. 
Die geplante Gesundheitsreform von Ministerin Nina Warken soll das Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen. Eine Kommission aus Wirtschafts-, Medizin-, Ethik- und Rechtswissenschaftler*innen hat Sparmaßnahmen erarbeitet, die alle beteiligten Gruppen treffen: Patient*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser, Krankenkassen, Arbeitgeber*innen und die Pharmakonzerne.

Die Ministerin übernimmt mit ihrem Gesetzesvorschlag nur teilweise die Empfehlungen der Kommission – und schont auffällig die Pharmakonzerne. Anstatt die Konzerne zur Kasse zu bitten, hat die Ministerin einige Forderungen der Industrie sogar direkt übernommen und entlastet sie damit. Darunter ist zum Beispiel die Forderung nach der Abschaffung der Leitplanken, die die Preise bestimmter, neu eingeführter Medikamente begrenzen.
Bisher ist die Reform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nur ein Gesetzentwurf. Doch das Regierungskabinett könnte ihn bereits Ende April verabschieden. Anschließend stimmt das Parlament über den Entwurf ab und hat dann noch die Möglichkeit, das Gesetz zu verändern. Die SPD hat sich bereits kritisch zur Reform der Gesundheitsministerin geäußert: Sie sieht die Versicherten unverhältnismäßig stark belastet. Auch Manuela Schwesig. SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, lehnt die Abschaffung der Hautkrebs-Vorsorge entschieden ab. „Was jetzt auf Patienten zukommt“, Zeit Online, 17. April 2026

„Wie weh wird die Gesundheitsreform tun?“, Süddeutsche Zeitung, 15. April 2026

„Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen - Pharma wird geschont“, Deutsches Ärzteblatt, 16. April 2026

Referentenentwurf des Bundesministeirums für gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz), 16. April 2026

Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Finanzkommission Gesundheit, 30. März 2026

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