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Stärken Sie der Zivilgesellschaft den Rücken!

Rudolf Henke
Rudolf Henke, CDU
Wahlkreis 87: Aachen I
Funktion: Mitglied des Deutschen Bundestages
Unsere Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Fordern Sie Rechtssicherheit für engagierte Vereine und verschicken Sie eine E-Mail an Ihre*n Wahlkreisabgeordnete*n! Klicken Sie dazu auf den Mail-Button.

Hintergrundinformationen

Im Januar 2019 entzog der Bundesfinanzhof Attac die Gemeinnützigkeit. In der Folge wurde mehreren Vereinen, darunter auch Campact, der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt. Das Urteil hat die Rechtsunsicherheit noch einmal verstärkt, die aufgrund des veralteten Gemeinnützigkeitsrecht bereits ohnehin existierte. Damit endlich Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft hergestellt wird, sind drei Änderungen unerlässlich:


1.   Die Aufnahme einiger weiterer, gemeinnütziger Zwecke – wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Demokratie.

2.   Die Aufnahme einer „Demokratieklausel“, die beispielsweise einem Sportverein erlaubt, sich gelegentlich gegen Rassismus oder Antisemitismus zu engagieren.

3.   Die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich für ihre eigenen Satzungszwecke auch politisch engagieren dürfen, solange sie politische Parteien weder direkt noch indirekt unterstützen und nicht selbst zu Wahlen antreten.
Die unklare rechtliche Lage schwächt die engagierten Vereine. Erstens stehen sie dadurch vor einer schwierigen Wahl: Entweder sie schränken ihre Arbeit ein, oder sie riskieren ihren gemeinnützigen Status – und damit oftmals ihre Existenz. Zweitens haben die Angriffe von Seiten der AfD und anderen rechtsextremen Akteur*innen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Durch kleine Anfragen, Gesetzentwürfe oder direkte Anzeigen bei Finanzämtern werden gemeinnützige Vereine unter Druck gesetzt. Viele, gerade kleine Initiativen, haben nicht die Mittel, sich juristisch zu wehren und fahren deshalb ihre Tätigkeiten zurück. Die Konsequenz: Das Engagement der Zivilgesellschaft wird dort geschwächt, wo es derzeit dringender denn je benötigt wird. Gerade gibt es die wahrscheinlich letzte Gelegenheit, das Gemeinnützigkeitsrecht noch in dieser Legislaturperiode zu modernisieren. Am 18. November berät der Finanzausschuss des Bundestages und Ende der Woche beschließt das Bundestagsplenum das Jahressteuergesetz 2020, in dessen Rahmen auch Veränderungen an der Abgabenordnung geplant sind. Die SPD hat bereits öffentlich signalisiert, dass sie eine Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen will. CDU/CSU blockieren bisher. Mit einer E-Mail aus dem eigenen Wahlkreis können Sie sich bei Ihrem oder Ihrer Abgeordneten Gehör verschaffen. Ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl können die Abgeordneten keine schlechte Stimmung in ihrem Wahlkreis gebrauchen. Wenn Ihr*e Abgeordnete*r Ihnen antwortet, ist das eine große Chance. Denn viele Vereine kommen an die Abgeordneten gar nicht so leicht heran. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, um noch einmal persönlich zu antworten. So können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Abgeordneten mit unseren Argumenten auseinandersetzen. Wir haben Ihnen dazu hier einige Vorschläge zusammengestellt, die auf die gängigen Argumente der CDU/CSU eingehen: 


Die Union meint: Wer sich politisch engagieren möchte, soll einer Partei beitreten. Gemeinnützige Vereine seien dafür da, dem Staat zur Seite zu stehen – als Helfer oder Lückenfüller. Dabei berufen sich CDU/CSU auf den Bundesfinanzhof.
Wir wissen: Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass sich gemeinnützige Vereine politisch engagieren dürfen. So steht es gleich im ersten Leitsatz des Attac-Urteils: zum eigenen Zweck ja, allgemeinpolitisch nein – und etwas anderes fordern wir auch nicht. Darüber hinaus steht schon im Grundgesetz: Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit, ein Monopol darauf haben sie nicht.


Die Union meint: Wer sich politisch engagieren will, braucht dazu keine Gemeinnützigkeit.
Allerdings: Politisches Engagement gehört zum Kanon vieler gemeinnütziger Organisationen. Würde man es ausklammern, müssten sich Initiativen wie Amnesty International, Greenpeace oder Brot für die Welt entscheiden: Entweder sie fahren ihr Engagement zurück oder sie verlieren die Gemeinnützigkeit – und damit beispielsweise auch Stiftungsgelder oder staatliche Fördermittel.

Die Union warnt: Es stärke Bewegungen wie Pegida oder Querdenker, wenn man gemeinnützigen Vereinen politisches Engagement erlaubte.
Aber: Das Gemeinnützigkeitsrecht zieht klare Grenzen: Organisationen müssen sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Sie müssen selbstlos im Sinne der Allgemeinheit handeln – und das nur zu Zwecken, die per Gesetz als gemeinnützig anerkannt sind. Wer das nicht achtet, verliert seine Gemeinnützigkeit. Das zeigen Beispiele wie die rechtsradikalen Vereine Uniter oder Journalistenwatch, die ihre Gemeinnützigkeit verloren haben. 
Außerdem müsste man im Umkehrschluss auch die Steuervorteile für Parteien infrage stellen – nur weil die AfD ebenfalls davon profitiert.
Das automatische Verschicken der E-Mail gelingt nur, wenn Sie ein Mailprogramm auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone haben. Bekannte Mailprogramme sind etwa Outlook und Thunderbird. Manchmal öffnet sich das Mailfenster im Hintergrund. 

Falls die Mail nicht automatisch geöffnet wird, können Sie trotzdem gerne teilnehmen. Über eine Suchmaschine finden Sie leicht die E-Mail-Adresse des zuständigen Mitglieds des Bundestages. 

Kopieren Sie einfach diesen Text, den wir vorformuliert haben und ändern Sie ihn nach Belieben ab – oder schreiben Sie eine völlig neue E-Mail. Bitte bleiben Sie dabei immer höflich und setzen Sie auf jeden Fall Ihren Namen darunter. 


ANREDE,


ich lebe in Ihrem Wahlkreis und schreibe Ihnen heute, weil ich mir große Sorgen mache. Das Erstarken der AfD, die Verunsicherung durch Corona und die internationalen Entwicklungen gefährden unsere Demokratie. In dieser Situation braucht es neben mutigen Politiker*innen eine engagierte Zivilgesellschaft. 

Stattdessen werden Vereine von der AfD und ihrem Umfeld angefeindet, der Bundesfinanzhof sorgt mit dem „Attac-Urteil“ für massive Verunsicherung der Zivilgesellschaft und die Bundesregierung löst das Problem nicht, obwohl sie seit langem eine Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts ankündigt. 

Ich bitte Sie daher: Stärken Sie der Zivilgesellschaft den Rücken! Schaffen Sie Rechtssicherheit für demokratisches Engagement. Dazu gibt es nun die vermutlich letzte Gelegenheit in dieser Wahlperiode: Der Bundestag wird am 20. November über das Jahressteuergesetz abstimmen.  

Bitte setzen Sie sich für diese Änderungen ein:

1. Die Aufnahme einiger weiterer, gemeinnütziger Zwecke – wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie.

2. Eine Klarstellung, dass gemeinnützige Vereine ihre Zwecke auch mit politischem Engagement verfolgen dürfen, solange sie nicht Parteien unterstützen oder selbst zu Wahlen antreten.

3. Die Aufnahme einer „Demokratieklausel“, die es allen gemeinnützigen Vereinen erlaubt, sich gelegentlich für unsere Demokratie zu engagieren.

Ich würde mich sehr freuen, Sie an der Seite der Zivilgesellschaft zu wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name, E-Mail, Auswahl sowie ggf. Versandadresse und Telefonnummer) für die Durchführung der Aktion bis zu deren Ende gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hier geht es zur Datenschutz-Policy von Campact.
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