Rudolf Henke, CDU
Wahlkreis 87: Aachen I
Funktion: Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis 87: Aachen I
Funktion: Mitglied des Deutschen Bundestages
Unsere Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Fordern Sie Rechtssicherheit für engagierte Vereine und verschicken Sie eine E-Mail an Ihre*n Wahlkreisabgeordnete*n! Klicken Sie dazu auf den Mail-Button.
Hintergrundinformationen
1. Die Aufnahme einiger weiterer, gemeinnütziger Zwecke – wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Demokratie.
2. Die Aufnahme einer „Demokratieklausel“, die beispielsweise einem Sportverein erlaubt, sich gelegentlich gegen Rassismus oder Antisemitismus zu engagieren.
3. Die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich für ihre eigenen Satzungszwecke auch politisch engagieren dürfen, solange sie politische Parteien weder direkt noch indirekt unterstützen und nicht selbst zu Wahlen antreten.
Die Union meint: Wer sich politisch engagieren möchte, soll einer Partei beitreten. Gemeinnützige Vereine seien dafür da, dem Staat zur Seite zu stehen – als Helfer oder Lückenfüller. Dabei berufen sich CDU/CSU auf den Bundesfinanzhof.
Wir wissen: Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass sich gemeinnützige Vereine politisch engagieren dürfen. So steht es gleich im ersten Leitsatz des „Attac-Urteils“: zum eigenen Zweck ja, allgemeinpolitisch nein – und etwas anderes fordern wir auch nicht. Darüber hinaus steht schon im Grundgesetz: Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit, ein Monopol darauf haben sie nicht.
Die Union meint: Wer sich politisch engagieren will, braucht dazu keine Gemeinnützigkeit.
Allerdings: Politisches Engagement gehört zum Kanon vieler gemeinnütziger Organisationen. Würde man es ausklammern, müssten sich Initiativen wie Amnesty International, Greenpeace oder Brot für die Welt entscheiden: Entweder sie fahren ihr Engagement zurück oder sie verlieren die Gemeinnützigkeit – und damit beispielsweise auch Stiftungsgelder oder staatliche Fördermittel.
Die Union warnt: Es stärke Bewegungen wie Pegida oder Querdenker, wenn man gemeinnützigen Vereinen politisches Engagement erlaubte.
Aber: Das Gemeinnützigkeitsrecht zieht klare Grenzen: Organisationen müssen sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Sie müssen selbstlos im Sinne der Allgemeinheit handeln – und das nur zu Zwecken, die per Gesetz als gemeinnützig anerkannt sind. Wer das nicht achtet, verliert seine Gemeinnützigkeit. Das zeigen Beispiele wie die rechtsradikalen Vereine Uniter oder Journalistenwatch, die ihre Gemeinnützigkeit verloren haben.
Außerdem müsste man im Umkehrschluss auch die Steuervorteile für Parteien infrage stellen – nur weil die AfD ebenfalls davon profitiert.
Falls die Mail nicht automatisch geöffnet wird, können Sie trotzdem gerne teilnehmen. Über eine Suchmaschine finden Sie leicht die E-Mail-Adresse des zuständigen Mitglieds des Bundestages.
Kopieren Sie einfach diesen Text, den wir vorformuliert haben und ändern Sie ihn nach Belieben ab – oder schreiben Sie eine völlig neue E-Mail. Bitte bleiben Sie dabei immer höflich und setzen Sie auf jeden Fall Ihren Namen darunter.
ANREDE,
ich lebe in Ihrem Wahlkreis und schreibe Ihnen heute, weil ich mir große Sorgen mache. Das Erstarken der AfD, die Verunsicherung durch Corona und die internationalen Entwicklungen gefährden unsere Demokratie. In dieser Situation braucht es neben mutigen Politiker*innen eine engagierte Zivilgesellschaft.
Stattdessen werden Vereine von der AfD und ihrem Umfeld angefeindet, der Bundesfinanzhof sorgt mit dem „Attac-Urteil“ für massive Verunsicherung der Zivilgesellschaft und die Bundesregierung löst das Problem nicht, obwohl sie seit langem eine Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts ankündigt.
Ich bitte Sie daher: Stärken Sie der Zivilgesellschaft den Rücken! Schaffen Sie Rechtssicherheit für demokratisches Engagement. Dazu gibt es nun die vermutlich letzte Gelegenheit in dieser Wahlperiode: Der Bundestag wird am 20. November über das Jahressteuergesetz abstimmen.
Bitte setzen Sie sich für diese Änderungen ein:
1. Die Aufnahme einiger weiterer, gemeinnütziger Zwecke – wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie.
2. Eine Klarstellung, dass gemeinnützige Vereine ihre Zwecke auch mit politischem Engagement verfolgen dürfen, solange sie nicht Parteien unterstützen oder selbst zu Wahlen antreten.
3. Die Aufnahme einer „Demokratieklausel“, die es allen gemeinnützigen Vereinen erlaubt, sich gelegentlich für unsere Demokratie zu engagieren.
Ich würde mich sehr freuen, Sie an der Seite der Zivilgesellschaft zu wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Datenschutz
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Name, E-Mail, Auswahl sowie ggf. Versandadresse und Telefonnummer) für die Durchführung der Aktion bis zu deren Ende gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hier geht es zur Datenschutz-Policy von Campact.
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