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Gemeinnützigkeitsrecht jetzt reformieren!

Britta Haßelmann
Britta Haßelmann, Grüne
Funktion: Fraktionsvorsitzende
Schreiben Sie der grünen Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann, dass die Zivilgesellschaft ihre Unterstützung dringend braucht. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss im Jahressteuergesetz 2022 erfolgen, damit nicht noch mehr Vereine ihre Gemeinnützigkeit verlieren oder ihr Engagement reduzieren. Formulieren Sie Ihre E-Mail bitte in eigenen Worten. Argumente und Anregungen finden Sie in den Hintergrundinfos auf dieser Seite.

Hintergrundinformationen

Zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland leidet unter dem völlig veralteten Gemeinnützigkeitsrecht – und zwar gleich mehrfach:

  • Politisches Engagement wird beschnitten: Ein Umweltschutzverein, der sich mit Petitionen, Protesten und gezielten Gesprächen mit Politiker*innen für besseren ÖPNV einsetzen möchte, läuft Gefahr, seinen gemeinnützigen Status zu verlieren. Denn dieses politische Engagement muss laut der aktuellen Regeln für die Finanzämter gegenüber den anderen Aktivitäten des Vereins „in den Hintergrund“ treten. Diese Formulierung ist völlig ungenau. Vereine können sich nie sicher sein, wie das Finanzamt diesen Begriff definieren wird und wie es bei der nächsten Prüfung entscheiden wird. Die Regelung beschneidet wichtiges, ehrenamtliches Engagement unverhältnismäßig. Gemeinnützige Organisationen haben nicht die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie einen wichtigen Beitrag leisten wollen. Nehmen wir das Beispiel Klimaschutz: Es ist kaum möglich, diesen Zweck sinnvoller zu fördern als mit dem Versuch, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Warum sollte sich ein Klimaschutzverein beispielsweise nicht darauf konzentrieren dürfen, für gute Klimagesetze zu streiten – mit Demos und Lobbygesprächen?

  • Vereine finden keine passenden Zwecke: Wer gemeinnützig werden will, muss sich einen Zweck aus dem Gemeinnützigkeitsrecht – der sogenannten Abgabenordnung – aussuchen. Aber diese Liste ist längst nicht mehr aktuell, es fehlen so wichtige Zwecke wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, der Demokratie und der sozialen Gerechtigkeit. Das sind Betätigungsfelder, die eine zentrale Bedeutung für unsere Demokratie haben.

  • Politische Bildung massiv eingeschränkt: Eine Folge des Urteils vom Bundesfinanzhof (BFH) gegen Attac ist, dass politische Bildungsarbeit auf sehr problematische Art und Weise beschnitten wurde. Der BFH hat betroffenen Bildungseinrichtungen nämlich auferlegt, in „geistiger Offenheit“ zu arbeiten. Konkret definiert hat der BFH dieses Kriterium nicht, sodass ein diffuses und damit gefährliches Neutralitätsgebot entstanden ist. So ist beispielsweise unklar, ob ein Verein noch versuchen darf, Menschen davon zu überzeugen, dass wir nicht in einer Corona-Diktatur, sondern in einer partizipativen Demokratie leben. Ein Umweltschutzverein hingegen darf sich dafür einsetzen, dass der Klimawandel als menschengemachtes Problem wahrgenommen wird. Dieser doppelte Standard ist widersprüchlich und ungerecht – und muss schnellstens behoben werden, damit politische Bildner*innen ihrer wichtigen Arbeit nachgehen können.

  • Einstehen für unsere Demokratie schwer möglich: Manche Ereignisse erfordern, dass wir als Zivilgesellschaft zusammenstehen – beispielsweise um ein Zeichen der Solidarität gegen Rassismus zu setzen oder gegen den Angriffskrieg in der Ukraine auf die Straße zu gehen. Bisher war das für gemeinnützige Vereine nur schwer möglich, denn sie durften nicht einmal zu aktuellen Anlässen außerhalb ihrer Betätigungsfelder arbeiten. Ein Sportverein durfte nicht zu einer Anti-Rassismus-Kundgebung aufrufen, ein Karnevalsverein nicht an einer Friedensdemo teilnehmen. Das hat das Bundesfinanzministerium zwar etwas entschärft, indem es die Finanzämter angewiesen hat, hier großzügig zu sein. Rechtssicherheit besteht aber erst, wenn diese Regelung auch im Gemeinnützigkeitsrecht aufgenommen ist.

Zusammengenommen schwächen diese schlechten Voraussetzungen vor allem Vereine, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen – das hat die Europäische Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht über Deutschland im vergangenen Jahr festgestellt. Demnach schrauben betroffene Vereine ihr Engagement bereits zurück – aus Angst, ihren gemeinnützigen Status zu verlieren.

Zudem werden sie Opfer von gezielten Angriffen, meist aus dem rechten Spektrum. So haben in einer aktuellen Studie des Deutschen Zentrum für Integration- und Migrationsforschung zwei Drittel der Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben“ angegeben, attackiert worden zu sein – körperlich, durch Hassrede im Internet oder durch Angriffe auf die Gemeinnützigkeit. Gegen den Anti-Rechts-Verein „Fulda stellt sich quer“ lagen im letzten Jahr beispielsweise 30 anonyme Anzeigen beim Finanzamt vor.
Mit drei Reformpunkten muss die Ampel-Koalition im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 ein sicheres Gemeinnützigkeitsrecht schaffen, das Vereine davor schützt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren:

  • Vereine, die im Bereich Menschenrechte, Demokratie und soziale Gerechtigkeit arbeiten, suchen bisher vergeblich nach passenden Zwecken im Gemeinnützigkeitsrecht, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Sogar das Deutsche Institut für Menschenrechte musste improvisieren, um gemeinnützig zu werden. Diese wichtigen Zwecke müssen endlich in das Gesetz – die Abgabenordnung – aufgenommen werden.

  • Wenn sich ein Klimaschutzverein mit Demonstrationen und Petitionen für bessere Klimagesetze stark macht, muss er gut aufpassen. Denn dieses politische Engagement muss gegenüber den sonstigen Aktivitäten des Vereins „in den Hintergrund“ treten. Diese Beschränkung gehört dringend aufgehoben, denn politisches Engagement ist – auch laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte – ein unerlässlicher Bestandteil der Arbeit gemeinnütziger Vereine. Eine Umweltschutzinitiative soll sich mit Protestaktionen und Gesprächen mit Kommunalpolitiker*innen für den Ausbau von Fahrradwegen in ihrer Stadt, ein Antira-Verein für bessere Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung einsetzen dürfen. Nur wenn dieses selbstlose Engagement der gemeinnützigen Vereine nicht weiter beschnitten wird, kann die Arbeit vieler Organisationen wirklich wirkungsvoll sein – und ein Gegengewicht zur Wirtschaftslobby bilden, die sich uneingeschränkt für die eigenen Interessen stark machen darf.

  • Will ein Sportverein eine Demonstration gegen Rassismus organisieren, bewegt er sich auf dünnem Eis. Das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt bisher nicht, dass sich Vereine gelegentlich außerhalb ihres Satzungszwecks einbringen – etwa bei aktuellen Anlässen wie dem Ukraine-Krieg, der Corona-Pandemie oder terroristischen Attentaten. Das beschneidet massiv das demokratische Engagement der Zivilgesellschaft.
Ein Leuchtturmprojekt der Grünen hängt von einer vernünftigen Gemeinnützigkeitsreform ab: das Demokratiefördergesetz. Damit soll die langfristige Finanzierung von Demokratie-, Anti-Diskriminierungs- und Anti-Rechts-Projekten gesichert werden. Allerdings gilt es nur für Vereine, die auch gemeinnützig sind. Doch derzeit schränkt die veraltete Abgabenordnung genau jenes Engagement ein, dass das Demokratiefördergesetz stärken will. Denn: Menschenrechte und Demokratie fehlen unter den gemeinnützigen Zwecken – und die politische Bildung wurde durch mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs derart beschnitten, dass sie sogar der Definition des Bundesinnenministeriums widerspricht. Deswegen wollen wir den Grünen mit unseren Argumenten klarmachen, dass sie die Gemeinnützigkeitsreform nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Wir lassen sie wissen, dass die Zivilgesellschaft eine Lösung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 jetzt braucht.
Wenn Sie Britta Haßelmann eine E-Mail schreiben wollen, klicken Sie bitte auf den Mail-Button oben rechts. Die Adresse der Fraktionsvorsitzenden haben wir bereits eingefügt.

Das wichtigste vorweg: Sie müssen sich nicht verstellen oder zu einem*r Experten*in für Gemeinnützigkeitsrecht werden. Haben Sie ruhig Mut, Ihre eigenen Gedanken zu dem Thema zu formulieren. So klingen Sie authentisch und werden von Britta Haßelmann ernst genommen.

Beginnen können Sie Ihre Mail an Britta Haßelmann mit einer höflichen Anrede und einer kurzen Vorstellung, wenn Sie möchten. Äußern Sie Ihre Sorge darüber, dass unsere Zivilgesellschaft weiter geschwächt wird, wenn sich die Parteien der Ampel-Koalition nicht schnell auf eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einigen. Viele Vereine leiden unter der Unsicherheit und sind ständig in Angst, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Die Grünen haben im Koalitionsvertrag versprochen, der gemeinnützigen Zivilgesellschaft zu helfen – und an dieses Versprechen dürfen Sie sie gerne erinnern.

Wenn Sie eigene Erfahrungen gesammelt haben, wie wichtig eine starke Zivilgesellschaft für unsere Demokratie ist, erzählen Sie gerne davon. Sie können Britta Haßelmann daran erinnern, dass eine engagierte Zivilgesellschaft, die sich gegen Rassismus, für Menschenrechte und bessere Klimaschutzgesetze einsetzt, den Grünen den Rücken stärkt – gerade gegenüber zwei Koalitionspartnern, die beim Thema Klima eher auf der Bremse stehen. Aber dafür braucht es jetzt eine schnelle Gemeinnützigkeitsreform im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022.

Wenn Sie wollen, beschreiben Sie dann, wie unsere Zivilgesellschaft derzeit unter Druck gerät – etwa durch Angriffe von Rechts – und dass das Gemeinnützigkeitsrecht in seinem jetzigen Zustand die aktiven Vereine nicht ausreichend schützt. Machen Sie deutlich, dass die Zeit drängt und Sie von der Grünen-Fraktion erwarten, alles Mögliche zu tun, um die Lage der Zivilgesellschaft so schnell wie möglich zu verbessern. Auch hier können Sie benennen, dass der schnellste und unkomplizierteste Weg über das Jahressteuergesetz 2022 führt und dass die Grünen hier eine aktive Rolle spielen müssen, damit sich die Ampel-Parteien auf eine gute Reform einigen.
Wenn Sie wollen, nennen Sie anschließend konkrete Forderungen. Welche Punkte für die Zivilgesellschaft besonders wichtig sind, finden Sie weiter oben unter „Was muss die Ampel-Regierung nun ändern?“.

Schließen Sie mit einer höflichen Formulierung. Falls Sie von Britta Haßelmann eine Antwort erhalten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diese an gemeinnuetzigkeit@campact.de weiterleiten.
 
Das automatische Verschicken der E-Mail gelingt nur, wenn Sie ein Mailprogramm auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone haben. Bekannte Mailprogramme sind etwa Outlook und Thunderbird. Manchmal öffnet sich das Mailfenster im Hintergrund.

Klappt das bei Ihnen nicht, können Sie auch einfach in Ihr Mailprogramm gehen und von dort eine E-Mail an britta.hasselmann@bundestag.de schicken.

Formulieren Sie einfach eine knappe oder auch ausführlichere E-Mail und nutzen Sie dabei gern die Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben. Bitte bleiben Sie höflich und setzen Sie auf jeden Fall Ihren Namen unter die Nachricht.

Von ähnlichen Aktionen wissen wir: Es könnte sein, dass Sie eine Antwort von Britta Haßelmann bekommen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese an uns weiterleiten könnten – an gemeinnuetzigkeit@campact.de.
Eventuell enthält diese Antwort aber auch Argumente gegen eine schnelle Gemeinnützigkeitsreform. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese erwidern würden. Deswegen haben wir Ihnen hier die gängigen Gegenargumente samt passender Antwort zusammengestellt:

„Bei den Problemen mit der Gemeinnützigkeit handelt es sich um Einzelfälle. Mit ein bisschen Interpretation deckt die Abgabenordnung alle Möglichkeiten ab.“

  • In der Tat gibt es nur einige öffentlichkeitswirksame Fälle von gemeinnützigen Vereinen, die in der Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs im Jahre 2019 ihre Gemeinnützigkeit verloren haben: Attac, Campact, das Demokratische Zentrum Ludwigsburg, Change.org und die Naturfreunde Thüringen. Allerdings ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Von Organisationen, die betroffene Vereine beraten und begleiten, wissen wir, dass viele bei Problemen mit dem Finanzamt nicht an die Öffentlichkeit wollen – aus Angst vor einem Imageschaden und vor negativen Auswirkungen auf ihren Fall. Das berichten uns die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ immer wieder. Andere wiederum scheitern schon daran, überhaupt gemeinnützig zu werden, weil es den passenden Zweck in der Abgabenordnung nicht gibt oder die Zielsetzung der Initiative „zu politisch“ ist.
     
  • Die Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt angezweifelt werden, fürchten um ihre Existenz, denn sie müssen Steuern nachzahlen, verlieren Spender*innen und den Zugang zu öffentlichen oder gemeinnützigen Fördergeldern. Oft dauern die Prozesse mehrere Jahre und können – wenn überhaupt – durch politischen Druck und mit hohen Anwaltskosten gewonnen werden.

  • Die Konsequenz ist derzeit, dass sich Vereine und Initiativen entweder auf die Kulanz ihres Finanzamts verlassen müssen, wenn sie sich durch demokratisches Engagement oder politische Betätigung in einen Graubereich bewegen. Oder sie fahren ihr Engagement zurück – eine Entwicklung, die als Silencing bezeichnet wird. So hat die europäische Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 festgestellt, dass die deutsche Zivilgesellschaft unter bedenklichen Entwicklungen leidet. Das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht behindert Engagement im Bereich Demokratie und Menschenrechte – und es gefährdet dieses zugleich. Denn die unklaren Regelungen bieten eine Angriffsfläche für rechte Akteur*innen. So gibt es seit einigen Jahren immer öfter parlamentarische Anfragen von AfD-Fraktionen, die die Förderung oder Gemeinnützigkeit von Anti-Rechts-, Demokratie- oder Menschenrechtsinitiativen betreffen. Ebenso werden diese Initiativen immer öfter direkt beim Finanzamt angezeigt.

„Erlaubt man gemeinnützigen Vereinen und Initiativen einen größeren politischen Spielraum, gibt es Probleme mit der Parteienfinanzierung.“

  • Die Grundannahme dieses Arguments ist, dass gemeinnützige Vereine irgendwie „zu nah“ an Parteien heranrücken, wenn sie sich für ihre gemeinnützigen Satzungszwecke auch mit politischem Engagement einsetzen dürfen. Hier lässt sich entgegnen, dass es weiterhin klare Grenzen zwischen gemeinnützigen Vereinen und Parteien gibt: In der Abgabenordnung steht klipp und klar, dass gemeinnützige Organisationen weder direkt noch indirekt Parteien unterstützen dürfen. Sie dürfen ihnen kein Geld spenden, nicht zur Wahl einer Partei oder einzelner Kandidaten aufrufen oder Kampagnen für sie machen. Und natürlich dürfen gemeinnützige Vereine nicht selbst nach politischer Macht streben, also sich für Wahlen aufstellen lassen. Schließlich ist das politische Engagement auch ausschließlich auf die Satzungszwecke beschränkt – auf Umweltschutz, Kunst und Kultur oder Völkerverständigung. Eine gemeinnützige Organisation hat kein allgemeinpolitisches Mandat wie eine Partei. Diese Trennung ist laut führender Rechtsexpert*innen ausreichend – auch wenn der Spielraum für mehr politisches Engagement erweitert wird.

  • Wenn sich gemeinnützige Vereine mehr politisch engagieren dürfen, haben sie auch eine größere Macht, Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit zu nehmen. Deswegen hat die Ampel-Koalition folgende Sätze im Koalitionsvertrag aufgenommen: „Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Wir schaffen handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.“ Den letzten Punkt in dieser Formulierung finden wir besonders wichtig, denn aus unserer Sicht kann großen, gemeinnützigen Organisationen mehr Transparenz abverlangt werden. So ist für die Öffentlichkeit erkennbar, wer beispielsweise durch Spenden Einfluss auf die Organisation ausübt.

„Es besteht die Gefahr, dass rechtsextreme Organisationen die Gemeinnützigkeit bekommen und dann steuerbegünstigt Hetze und Verschwörungsideologien verbreiten.“

  • Im Gemeinnützigkeitsrecht sind bereits jetzt klare Grenzen eingezogen: Organisationen, die gemeinnützig werden oder sind, müssen sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Wer im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisation aufgeführt wird, verliert die Gemeinnützigkeit. Es gibt mehrere Fälle, bei denen das in den letzten Jahren passiert ist. Darüber hinaus werden Straftaten wie Beleidigung oder Verleumdung natürlich auch in der Gemeinnützigkeit nicht geduldet.
     
  • Aber natürlich lässt sich nicht völlig ausschließen, dass gemeinnützige Organisationen versuchen werden, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, die nicht progressiv sind. Beispiele sind in jedem gemeinnützigen Bereich denkbar: Klimaschutz, Wissenschaft, Kunst und Kultur. Aber auch hier gibt es innerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts klare Kriterien für die Ausrichtung der Arbeit: Sie muss selbstlos sein, sich auf die Förderung der Allgemeinheit richten, darf keine Einzelinteressen vertreten. Darüber hinaus müssen Spendenstruktur und verantwortliche Personen klar erkennbar sein. All das wird es sehr populistischen Bewegungen wie Querdenken oder Pegida äußerst schwer machen, überhaupt den Status der Gemeinnützigkeit zu bekommen.

„Anfang des Jahres wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung bereits geändert und bietet der Zivilgesellschaft ausreichende Sicherheit.“
 
  • Im Januar 2022 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert. Dieser dient den Finanzämtern als Anleitung zur Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts. Leider entsprechen die aufgenommenen Änderungen nur in einem Punkt den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag: Gemeinnützige Vereine dürfen sich zu tagesaktuellen Themen gelegentlich auch außerhalb ihrer satzungsmäßigen Zwecke äußern. Ein Sportverein darf also eine Demo gegen Rassismus organisieren, ein Karnevalsverein darf gegen Russlands Angriff auf die Ukraine auf die Straße gehen.
     
  • Bei unseren anderen zentralen Reformpunkten – der Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und der Vergrößerung der Spielräume für politische Betätigung – hat sich nichts bewegt. Neue Zwecke wurden nicht aufgenommen. Im Gegenteil: Im Anwendungserlass steht nun die höchst problematische Einschränkung der politischen Bildung, die der Bundesfinanzhof im Attac-Urteil vorgenommen hat. Auch der Spielraum für politische Betätigung wurde nicht wesentlich erweitert. Die große Rechtsunsicherheit, die durch das Attac-Urteil entstanden ist, besteht weiter fort.

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