30.000 gemeinnützige Organisationen fahren ihr Engagement zurück. Gegner nutzen das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht gezielt, um die Vereine anzugreifen. Sie fürchten, wie Campact und Attac, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Jetzt muss die Bundesregierung ran – und klarstellen: Die Arbeit der Zivilgesellschaft ist gemeinnützig.
Unsere Forderung
Appell-Empfänger*innen
an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und der CDU/CSU,
an die Finanzminister*innen der Bundesländer,
Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs beschneidet die Meinungsfreiheit für gemeinnützige Organisationen. Und bedroht so die Meinungsvielfalt in der politischen Debatte. Denn die Richter erklärten die Teilnahme an öffentlichen politischen Diskursen für im Grundsatz unvereinbar mit der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke.
Wenn sich zukünftig Vereine besorgt über die Zunahme gesellschaftlicher Ungleichheit, die Macht großer Konzerne oder Bedrohung der Demokratie durch den Rechtspopulismus äußern, riskieren sie ihre Gemeinnützigkeit und damit ihre Existenz.
Die Folgen dieses Urteils lassen sich nur beheben, indem die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeinnützigkeit von Organisationen grundlegend überarbeitet werden. Wir erklären uns solidarisch mit Attac und fordern:
- Erkennen Sie den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie und eine ausgewogene öffentliche Debatte an, in der nicht nur Partikularinteressen von Unternehmen und Wirtschaftslobbyist/innen dominieren.
- Stellen Sie sicher, dass die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung durch gemeinnützige Organisationen unschädlich für deren Gemeinnützigkeit ist.
- Erweitern Sie dafür als Sofortmaßnahme die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter.
5-Minuten-Info
Auch die Union greift zunehmend Organisationen an. Kurz vor der Bundestagswahl drohte Friedrich Merz, Vereine aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!” auszuschließen, wenn sie gegen die Zusammenarbeit von Union und AfD protestieren. Zudem verbreitet die Union rechtsextreme Verschwörungsmythen über angebliche Verstrickungen mit Parteien, der Regierung und ausländischen Geldgebern. Sie bedient sich dabei Methoden, die sonst von der AfD bekannt sind: Im Februar 2025 stellte sie eine „Kleine Anfrage” an die Ampel-Regierung, in der sie 17 Organisationen unter Generalverdacht stellt und ihre Arbeit angreift.
Genau wie Attac war auch Campact wegen der Förderung der politischen Bildung als gemeinnützig anerkannt. Und wie Attac ermuntert auch Campact Menschen dazu, sich in politische Debatten einzumischen. Wir tun dies von einem klaren progressiven Wertefundament aus – wir sind zwar unabhängig und überparteilich, aber nicht politisch neutral. Aber genau dies ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht mit dem Zweck der politischen Bildung vereinbar. Gemeinnützige politische Bildungsarbeit müsse in „geistiger Offenheit“ stattfinden, urteilte der BFH, ohne diesen Begriff genauer zu definieren. Darum hat uns das Finanzamt Berlin im Oktober 2019 schließlich auch die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Campact hatte aufgrund der aktuellen Rechtslage schon nach dem ersten BFH-Urteil entschieden, keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Gemeinsam mit Attac und über 180 anderen Vereinen und Stiftungen strebt Campact in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ nach einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen für Gemeinnützigkeit.
Auch für Campact hatte der Entzug der Gemeinnützigkeit Folgen: Wir haben direkt nach der Veröffentlichung des Attac-Urteils beschlossen, vorsorglich keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden mehr auszustellen. Damit waren wir der dringenden Empfehlung unserer Steuerberater*innen und Anwält*innen gefolgt. Eine weitere konkrete Folge war, dass Campact, für die erhaltenen Großspenden (über 20.000 Euro) Schenkungssteuer nachzahlen musste.
Campact lässt sich aber nicht mundtot machen. Wir setzen unsere Kampagnen – etwa für Klimaschutz, die Agrar- und die Verkehrswende sowie gegen Rechtsextremismus – fort. Unsere Kampagnen-Organisation wird von über 3,5 Millionen Menschen getragen: Wir setzen darauf, dass unsere Spender*innen und Förder*innen uns weiter treu bleiben und sich Campact auch in Zukunft auf die Finanzierung durch Zehntausende Kleinstspenden stützen kann.
Zudem sind viele gemeinnützige Vereine verunsichert, inwieweit sie sich politisch engagieren dürfen, um in ihrem Bereich Veränderung zu erwirken. Und sie haben Angst, ihren Status zu verlieren, wenn sie sich überwiegend politisch für ihre gemeinnützigen Zwecke einsetzen würden – also beispielsweise, wenn sich ein Umweltschutzverein nur mit Petitionen, Protesten und Politiker*innen-Gesprächen für mehr Radwege oder besseren ÖPNV stark macht. Die Vereine und Initiativen werden vor eine schwierige Entscheidung gestellt: Entweder schränken sie ihre wichtige Arbeit ein oder sie gefährden ihren gemeinnützigen Status – und damit oftmals ihre Existenz.
- Die Aufnahme weiterer Zwecke in §52 Abs. 2, darunter die Förderung der Grund- und Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie.
- Die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Satzungszwecke überwiegend und auch ausschließlich auf die politische Willensbildung und öffentliche Meinungsbildung einwirken dürfen, solange sie den vorgeschriebenen Abstand zu politischen Parteien einhalten.
- Die Klarstellung, dass sich Organisationen ohne Gefahr für ihren gemeinnützigen Status gelegentlich zu tagespolitischen Themen betätigen dürfen – zum Beispiel ein Sportverein, der nach einem Anschlag auf eine Synagoge zu einer Mahnwache gegen Antisemitismus aufruft.
- Die Befreiung des Zwecks der politischen Bildung aus der Engführung des Bundesfinanzhofs. Organisationen sollen ihre eigenen Werte und Haltungen zu ihren Satzungszwecken vertreten dürfen.
In letzter Zeit wird die Zivilgesellschaft aber auch in Deutschland immer öfter von Politiker*innen und Konzernlobbyist*innen attackiert: So hat der CDU-Bundesparteitag beschlossen, der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit entziehen zu wollen. Und das nur, weil die Umweltorganisation die Einhaltung bestehender Gesetze eingeklagt hat. Auch die Gemeinnützigkeit von beispielsweise Peta und Greenpeace wird regelmäßig infrage gestellt. Ganz besonders aktiv geht die AfD mit parlamentarischen Anfragen und Gesetzentwürfen gegen gemeinnützige Organisationen vor. Dafür gibt es auf Landes- und Bundesebene unzählige Beispiele.
Deutschland darf sich nicht auf den negativen Beispielen von autoritären Staaten ausruhen, sondern muss ein Leuchtturm für freiheitliche Demokratie sein. Nur so kann Deutschland glaubwürdig von anderen Ländern mehr Demokratie verlangen und dort Menschenrechtsorganisationen unterstützen. Jede zusätzliche Einschränkung in Deutschland können autoritäre Regierungen als Rechtfertigung für ihre restriktiven NGO-Gesetze verwenden.