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Stoppen Sie den Hass im Netz

Dr. Dietmar Woidke
Dr. Dietmar Woidke, SPD
Funktion: Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Hass im Netz schüchtert ein, schürt Angst – und ist oft strafbar. Die Bundesländer können den Hass durchbrechen: mit gezielten Ermittlungen, spezialisierter Strafverfolgung, umfassender Prävention schon in der Schule.

Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Wir bitten Sie: Schreiben Sie eine persönliche Nachricht an Ihre*n Ministerpräsident*in und fordern Sie, dass Betroffene besser geschützt werden – und Hass Konsequenzen für die Täter*innen hat. 

Hintergrundinformationen

Wer online unterwegs ist, kommt zwangsläufig mit Hate Speech in Berührung. Hass im Netz schüchtert ein, schürt Angst und bedroht unsere Meinungsvielfalt: Wenn die Grenzen des Sagbaren von Trollen und Hater*innen – statt durch demokratische Spielregeln – bestimmt werden, zerstört das den öffentlichen Diskurs. Und wenn aus Online-Hass Taten werden, wie in Kassel, Hanau oder Halle, sind Menschenleben in Gefahr.

Das belegt auch eine Studie, die Campact 2019 in Auftrag gegeben hat: Über die Hälfte der Befragten gab an, sich aus Angst vor Hass aus dem Netz zurückzuziehen. Darum brauchen wir dringend Programme, Gesetze und Regelungen, um Betroffene zu schützen und Täter*innen zu bestrafen. 
Gemeinsam mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena (IDZ) und der Amadeu Antonio Stiftung hat Campact Ende März die Untersuchung #KeinNetzfürHass veröffentlicht. Für dieses Ranking haben wir allen Bundesländern standardisierte Fragebögen geschickt, in denen wir Maßnahmen gegen den Hass abgefragt haben. Die rund 40 Fragen bezogen sich auf vier Bereiche staatlichen Handelns: landesweite Aufgaben, Bildung und Wissenschaft, Strafanzeigen und polizeiliche Ermittlungen sowie juristische Aufarbeitung. Für jeden dieser Bereiche haben wir die Länder gerankt und zusätzlich aus allen Antworten ein Gesamt-Ranking erstellt. Das bundesweite Hate-Speech-Ranking zeigt, wie groß die Bandbreite an Maßnahmen gegen Hass im Netz ist. Manche Bundesländer investieren zwar in die Justiz, aber nicht in die Bildung. Andere bilden Polizist*innen fort, vernachlässigen aber Beratungsstellen. Dabei müssten die Länder kooperieren und gemeinsam verbindliche Standards entwickeln. Nur so könnten sie ein einheitliches Vorgehen gegen Angriffe, Diskriminierung und verbale Gewalt gewährleisten. Denn Angriffe im Netz enden nicht an der Landesgrenze.


Die Unterschiede zwischen den Ländern zeigen: Möglich ist vieles – und einige Länder sind auch auf einem guten Weg. Gleichzeitig legt die Studie offen: Die Mehrheit der Länder unternimmt in vielen Bereichen noch zu wenig gegen Hate Speech. Selbst die führenden Länder erreichten nicht mal 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl. 
Hier finden Sie eine Übersicht der Ergebnisse, sortiert nach Bundesländern:
  • Bayern (Platz 1): Bayern führt das Gesamtranking an, insbesondere im Bereich der juristischen Aufarbeitung setzt der Freistaat viele Maßnahmen um. Nachbessern kann die Landesregierung mit einer dauerhaften Ermittlungsgruppe zu Hass im Netz sowie Vereinbarungen mit Meldeplattformen und Medienhäusern, um noch mehr Fälle zeitnah zu ermitteln.

  • Berlin (Platz 2):  Auch Berlin ist im Ranking weit vorne platziert. Nachholbedarf besteht etwa in der Einrichtung spezialisierter Strukturen für die Strafverfolgung sowie darin, Ansprechpartner*innen für die Betroffenen bei der Polizei zu schulen. 

  • NRW (Platz 3): Nordrhein-Westfalen schneidet vor allem bei den polizeilichen Ermittlungen gut ab. Es gibt aber weder verpflichtende Fortbildungen zum Thema Hate Speech für Pädagog*innen, noch für Justizmitarbeiter*innen. 

  • Sachsen (Platz 4): In Sachsen befand sich im Befragungszeitraum viel in Bewegung – die Landesregierung lässt ihren Ankündigungen Taten folgen und bessert kräftig nach. Noch gibt es hier aber weder eine spezialisierte Ermittlungsgruppe, noch Fortbildungen für Polizist*innen und Justizmitarbeiter*innen. 

  • Hamburg (Platz 5): Die Hansestadt ist vor allem im Bildungsbereich Spitze. Verbesserungsbedarf besteht bei der juristischen Aufarbeitung: Der Stadtstaat hat derzeit keine spezialisierten Strukturen zur Strafverfolgung. Außerdem stellt er keine Extra-Förderung für die Beratung von Betroffenen bereit. 

  • Saarland (Platz 6): Das Saarland setzt insbesondere Maßnahmen zur juristischen Aufarbeitung von Hass-Postings um. Schlecht schneidet das Land hingegen im Bereich der polizeilichen Ermittlungen ab: Es gibt weder eine dauerhafte Ermittlungsgruppe, noch geschulte Ansprechpartner*innen für die Betroffenen bei der Polizei. 

  • Sachsen-Anhalt (Platz 7): Sachsen-Anhalt ist eins von nur drei Ländern, die Extra-Geld für die Beratung von Betroffenen bereitstellen. Nachholbedarf hat das Land bei der Meldung von Fällen: Es hat keine eigene Meldeplattform für Hass im Netz und kooperiert auch nicht mit nichtstaatlichen Plattformen. Spezialisierte Strukturen zur Strafverfolgung gibt es ebenfalls nicht. 

  • Rheinland-Pfalz (Platz 8): Rheinland-Pfalz hat eine eigene Landesinitiative gegen Hate Speech ins Leben gerufen. Schlecht schneidet das Land bei der juristischen Aufarbeitung ab: Es gibt weder spezialisierte Staatsanwaltschaften, noch gibt es  Vereinbarungen mit Meldeplattformen und Medienhäusern, um Fälle schnell zu ermitteln.

  • Niedersachsen (Platz 9): Gute Werte erzielt Niedersachsen im Bildungsbereich. Defizite bestehen dagegen bei den polizeilichen Ermittlungen: Weder gibt es geschulte Ansprechpartner*innen für die Betroffenen bei der Polizei, noch gibt es  Vereinbarungen mit Meldeplattformen, um Fälle schnell zu ermitteln.

  • Baden-Württemberg (Platz 10): Mit dem Landesprojekt #RespektBW hat das Bundesland eine umfangreiche Kampagne gegen Hate Speech gestartet, außerdem besitzt das Land eine eigene Meldeplattform. Dass es trotzdem nur für den zehnten Platz reicht, liegt unter anderem an fehlenden spezialisierten Strukturen in der Strafverfolgung und fehlenden Fortbildungen für Justizmitarbeiter*innen. 

  • Thüringen (Platz 11): Thüringen fördert zwar umfassend Forschung zu Hate Speech. Es ist aber das einzige Bundesland, in dem keine Online-Anzeige möglich ist. 

  • Bremen (Platz 12): Gut schneidet Bremen im Bereich der polizeilichen Ermittlungen ab. Es ist aber auch das einzige Bundesland, in dem Hate Speech kein Teil des Schullehrplans ist. 

  • Brandenburg (Platz 13): Brandenburg ist eines der wenigen Länder, in denen es geschulte Ansprechpersonen bei der Polizei gibt. Im Bildungsbereich und bei der juristischen Aufarbeitung tut sich hingegen noch zu wenig. 

  • Mecklenburg-Vorpommern (Platz 14): Mecklenburg-Vorpommern teilt sich mit Schleswig-Holstein den letzten Platz. Insbesondere bei den polizeilichen Ermittlungen und der juristischen Aufarbeitung wurden bisher kaum Maßnahmen gegen Hass im Netz umgesetzt. 

  • Schleswig-Holstein (Platz 14): Schleswig-Holstein teilt sich mit Mecklenburg-Vorpommern den letzten Platz. Vor allem fehlen Maßnahmen zur schnellen Ermittlung von Täter*innen sowie zur Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamt*innen. 

  • Da Hessen den standardisierten Fragebogen nicht ausfüllen wollte, konnten nur 15 Länder für die Untersuchung berücksichtigt werden. Das ist insofern bedauerlich, da Hessen eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Hate Speech nachgesagt wird.
Die meisten Politiker*innen wissen, wie wichtig das Thema ist – oft sind sie sogar selbst vom Hass im Netz betroffen. Aber: Maßnahmen gegen Hate Speech umzusetzen, ist mit Zeit und Geld verbunden. Oft bleibt es bei Lippenbekenntnissen. Darum ist es wichtig, dranzubleiben und immer wieder auf das Problem hinzuweisen, damit wirklich etwas umgesetzt wird.

Beharrlichkeit zahlt sich aus: Als Campact vor drei Jahren anfing, Maßnahmen gegen Hate Speech zu fordern, mussten wir den Landesregierungen oft noch erklären, worum es eigentlich geht. Mittlerweile sind zahlreiche Maßnahmen gegen Online-Hass entstanden – aber nicht flächendeckend. Doch wir brauchen diese Strukturen überall. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie Betroffene unterstützt werden und Täter*innen verfolgt werden!

Einige Landesregierungen unterschätzen Hate Speech und die davon ausgehenden Gefahren immer noch: In den meisten Bundesländern gibt es keine dauerhaften Ermittlungsgruppen, spezialisierte Staatsanwaltschaften oder Sonderdezernate zur Ermittlung von Hass im Netz. Nur Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen gaben an, dass die Polizei eigeninitiativ nach strafbaren Inhalten sucht. Feste Ermittlungsgruppen gegen Hate Speech gibt es zum Zeitpunkt der Umfrage nur in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Und spezialisierte Staatsanwaltschaften hatten zum Befragungszeitpunkt nur Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Inzwischen hat auch Sachsen nachgezogen. 


Hass im Netz melden


Außerdem – und das ist zentral – gibt es oft keine Möglichkeit, Online-Bedrohungen unkompliziert und anonym im Internet zu melden oder zur Anzeige zu bringen. Solange die Hürden so hoch sind, bleibt das Phänomen weiterhin im Dunkeln. Denn um Hate Speech wirksam zu bekämpfen, müssten die Länder das Problem zunächst besser erfassen. Wenn es einfacher werden soll, Anzeige zu erstatten, braucht es außerdem gut ausgebildete und sensibilisierte Polizist*innen. Bisher haben aber nur die bayerische und brandenburgische Polizei speziell geschulte Ansprechpersonen für die Betroffenen von Hass im Netz.


Betroffene nicht allein lassen


Wichtig ist außerdem, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Fast alle Bundesländer müssen bei der Opferberatung dringend nachbessern. Es existieren zwar in allen Ländern Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt; doch die müssen dem wachsenden Beratungsbedarf auch gerecht werden können. Bislang fördern nur Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die professionelle Begleitung der Betroffenen von Online-Hassrede.


Prävention schon in der Schule


Am besten sieht es im Bildungsbereich aus: Fast überall ist Hate Speech inzwischen Teil des Schullehrplans und es wurden Beratungsangebote für betroffene Schüler*innen geschaffen.
Das automatische Verschicken der E-Mail gelingt nur, wenn Sie ein Mailprogramm auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone haben. Bekannte Mailprogramme sind etwa Outlook und Thunderbird. Manchmal öffnet sich das Mailfenster im Hintergrund. 

Falls sich Ihr Mailfenster nicht automatisch öffnet, können Sie trotzdem teilnehmen. Über eine Suchmaschine finden Sie leicht die E-Mail-Adressen der Ministerpräsident*innen. 

Formulieren Sie einfach eine E-Mail und nutzen Sie dabei gern die Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben. Bitte bleiben Sie dabei höflich und setzen Sie auf jeden Fall Ihren Namen unter die Nachricht.

Datenschutz

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