
Katrin Uhlig, Grüne
Wahlkreis 96: Bonn
Funktion: Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis 96: Bonn
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Wie schön, dass Du bei der Aktion mitmachst. Schreibe dem Ausschussmitglied Katrin Uhlig: Für ein Heizungsgesetz, mit dem die schnelle und gerechte Wärmewende noch zu schaffen ist.
Sobald Du auf den Button klickst, öffnet sich Dein E-Mailprogramm. Die passende E-Mail-Adresse haben wir schon hinzugefügt – einen Text aber noch nicht. Denn eine persönliche Nachricht in Deinen eigenen Worten ist weitaus eindrucksvoller für die Abgeordneten. Weiter unten auf dieser Seite findest Du Anregungen und Hintergrundinfos für Deine E-Mail.
Deine E-Mail geht auch an die Fraktionsvorsitzenden – damit sie ebenfalls mitbekommen, wie viele Menschen sich ein besseres Heizungsgesetz wünschen.
Formuliere eine knappe oder auch ausführlichere E-Mail und nutze dabei gern die Informationen, die wir hier für Dich zusammengestellt haben. Bitte bleibe höflich und setze auf jeden Fall Deinen Namen unter die Nachricht.
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Hintergrundinformationen
Umso desaströser ist es, dass die FDP das Heizungsgesetz ausgehöhlt hat. Die Mitglieder im zuständigen Ausschuss für Klima und Energie müssen nun dafür sorgen, dass das Gesetz doch noch eine möglichst schnelle und sichere Wärmewende einleitet – und sich alle den Umbau leisten können.
Die FDP hat nun durchgesetzt, dass auch weiterhin neue Gasheizungen verbaut werden dürfen, solange diese theoretisch auch mit Wasserstoff („H2-ready”) oder Biogas betrieben werden könnten. Das Problem: Biogas und insbesondere klimaneutraler „grüner” Wasserstoff sind zu rar und kostbar, um sie einfach in Heizungen zu verbrennen. Sie sind außerdem deutlich ineffizienter als etwa eine Wärmepumpe.
Wir müssen nun verhindern, dass unzählige Verbraucher*innen noch neue Gasheizungen kaufen, weil sie glauben, diese in Zukunft mit Wasserstoff befeuern zu können. Dafür muss der Ausschuss diese Schlupflöcher stopfen: H2-ready-Gasheizungen gehören aus dem Gesetz gestrichen, Biogasheizungen auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Übrigens gilt das auch für das Heizen mit Holz und Pellets: Wenn dafür nicht großflächig Wälder abgeholzt werden sollen, müssen solche Heizungen auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben.
Datenschutz
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