Von Rosa Luxemburg, Friedrich Ebert und Konrad Adenauer zu Friedrich Naumann, Hanns Seidel und Heinrich Böll: Nach diesen historischen Vorbildern sind sechs Stiftungen benannt – die
Parteistiftungen der demokratischen Parteien, die dauerhaft im Bundestag vertreten sind. Diese
Stiftungen, auch als parteinahe oder politische Stiftungen bezeichnet, sind zwar rechtlich und formal von ihren Parteien getrennt, inhaltlich und personell aber eng mit ihnen verbunden. Finanziert werden sie zu rund
90 Prozent aus öffentlichen Mitteln.
Parteistiftungen sind
zentrale Pfeiler der politischen Bildung, der Studien- und Forschungsförderung und der Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen im In- und Ausland. Darüber hinaus dienen sie den Parteien als „Think Tanks“ und Berater*innen sowie als „Gedächtnis“ – sie verwalten die Parteiarchive und forschen. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur
Stabilisierung der Demokratie in der Bundesrepublik.
Mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), der Parteistiftung der extrem rechten AfD, ist eine neue Akteurin dazu gekommen: Erstmals erhebt eine demokratie-feindliche politische Stiftung Anspruch auf Geld aus dem Bundeshaushalt. Mit dieser Stiftung will die AfD viele Millionen Euro in die rechte und rechtsextreme Bewegung lenken.