Die AfD ist verfassungswidrig. Auf 1.500 Seiten beweist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Die AfD missachtet die Grundpfeiler unserer Demokratie und verletzt die Menschenwürde. Immer mehr Politiker*innen zeigen sich offen für ein Parteiverbotsverfahren. Die Bundesregierung muss jetzt mitziehen – und ein AfD-Verbot anstoßen. Unterzeichne unseren Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz!
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD)
Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei. Das war längst offensichtlich – im Mai 2025 hatte auch der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Hochstufung wird aktuell durch das Verwaltungsgericht Köln überprüft.
In einem neuen Gutachten belegt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Antrag auf ein AfD-Parteiverbot hätte also gute Aussichten auf Erfolg.
Bisher haben Sie gezögert, ein AfD-Verbot zu unterstützen – aus Sorge, vor dem Bundesverfassungsgericht damit zu scheitern. Doch mit dem Gutachten der GFF und dem Gutachten des Verfassungsschutzes hat sich die Lage grundlegend geändert. Die AfD ist verfassungswidrig, das ist die klare Einschätzung der Expert*innen.
Die Bundesregierung muss jetzt ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen. Andernfalls sendet sie ein gefährliches Signal: Die AfD darf offen gegen die Verfassung agieren – ohne Konsequenzen.
Deshalb fordern wir: Arbeiten Sie umgehend einen Antrag auf ein Verbot der AfD aus und prüfen Sie ihn auf Erfolgsaussichten. Die Erkenntnisse der GFF müssen dabei berücksichtigt werden.
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Transparenzhinweis: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in einer umfangreichen und juristisch anspruchsvollen Untersuchung belegt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Diesen Befund haben wir nach der Veröffentlichung des Gutachtens am 25. Juni 2026 im Appelltext ergänzt.
Am 25. Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ihr AfD-Gutachten vorgelegt. Auf über 1.500 Seiten belegt sie, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte realistische Erfolgschancen. Die GFF hat mehr als 2.500 Belege gesammelt, die zeigen: Die Partei missachtet systematisch die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. In ihren Zielen und im Verhalten ihrer Anhänger*innen legt die AfD es darauf an, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen – laut dem Grundgesetz das Merkmal einer verfassungswidrigen Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einstufung ist nach einer Entscheidung im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln aktuell ausgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Die AfD wird einstweilen weiter als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt. Der Verfassungsschutz bescheinigte der Partei in seinem Gutachten ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“. Demnach würden Bürger*innen mit Migrationshintergrund zu Deutschen zweiter Klasse degradiert. Dies sei nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 21, Absatz 2 die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die Entscheidung über ein Parteiverbot liegt allein beim Bundesverfassungsgericht. In einem Vorverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Antrag zulässig und ausreichend begründet ist. Ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hauptverfahren – und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit der Richter*innen des Zweiten Senats, der am Bundesverfassungsgericht unter anderem für Parteiverbote zuständig ist. Ein Verbotsverfahren ist sehr aufwendig, da das Gericht umfassend Beweise erheben und prüfen muss – Expert*innen gehen von einem mehrjährigen Prozess aus.
Ein Parteiverbot ist ein massiver Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Entsprechend hoch sind die Hürden für ein Verbot. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Möglichkeit zum Parteiverbot als Lehre aus dem Nationalsozialismus geschaffen. Darin spiegelt sich die Erkenntnis, dass Demokratie mehr bedeutet als bloßer Wettbewerb zwischen Parteien – sie verpflichtet auch zum Schutz der Menschenwürde, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaats.
Das Parteiverbot ist also das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie. Die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts haben es in dem Ausdruck „keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit“ treffend auf den Punkt gebracht.
Die Voraussetzungen für das Verbot einer Partei sind hoch und werden vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Im Grundgesetz heißt es, dass die zu verbietende Partei darauf aus sein muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts konkretisieren, dass die Partei als Ganzes diese Auffassungen vertreten muss – Äußerungen und Handlungen von Einzelpersonen sind nicht ausreichend. Die Partei muss zudem „planvoll“ und in „aktiv kämpferischer Weise“ auf ihre Ziele hinarbeiten und über eine realistische Perspektive verfügen, diese auch in die Tat umzusetzen: Jurist*innen nennen das Potenzialität.
In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 erfolgte das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) – eine Nachfolgeorganisation der NSDAP. Vier Jahre später, 1956, wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. Zwei Versuche, die NPD zu verbieten, scheiterten. Im ersten Anlauf (2003) wurde das Verfahren eingestellt, weil zu viele verdeckte Ermittler*innen des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei aktiv waren. Im zweiten Verfahren wurde die NPD 2017 zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, sie hat aber das Kriterium der Potenzialität nicht erfüllt – das heißt, sie war aus Sicht der Richter*innen zu bedeutungslos, um die freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich gefährden zu können.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vergleicht die AfD in ihrem Gutachten mit der NPD (jetzt: Die Heimat). Diese wurde bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Ein Verbot der rechtsextremen NPD scheiterte zuletzt nur, weil die Partei als zu bedeutungslos galt, um die Demokratie zu gefährden. In ihrer Ideologie und in ihren Zielen waren die Kriterien für ein Verbot durchaus erfüllt.
Die Gegenüberstellung zeigt: Es gibt zahlreiche Übereinstimmungen beider Parteien bei rassistischen Forderungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht 2017 die Verfassungswidrigkeit der NPD belegte. Anders als die NPD wäre die AfD aber aufgrund ihrer Stärke sehr wohl in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Pläne in die Tat umzusetzen.
Verbietet das Bundesverfassungsgericht eine Partei, wird diese unverzüglich mit all ihren Parteistrukturen aufgelöst. Die AfD würde dann also schlicht nicht mehr existieren. Sie könnte keine staatlichen Gelder mehr erhalten und ihr Vermögen könnte eingezogen werden. Abgeordnete der AfD auf Bundes- und Landesebene sowie im Europäischen Parlament würden ihre Mandate verlieren. Das Gleiche gilt in den meisten Bundesländern für kommunale Amtsträger*innen wie Landrät*innen und Bürgermeister*innen. Es wäre auch nicht möglich, Ersatzorganisationen zu gründen. Diese wären ebenfalls von dem Verbot betroffen, sofern sie im Wesentlichen die gleichen Ziele verfolgen.
Mit einem Parteiverbot wäre die AfD Geschichte und die extreme Rechte massiv geschwächt. Sie würde ihre parlamentarische Macht verlieren und hätte deutlich weniger Ressourcen zur Verfügung, ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten.
Der Weg bis zu einem AfD-Verbot ist weit und keinesfalls garantiert. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können ein Verbotsverfahren anstoßen – in allen drei Verfassungsorganen ist eine Mehrheit nur mit Zustimmung von Union und SPD möglich. Anfang 2025 hat eine Gruppe Bundestagsabgeordneter um Marco Wanderwitz (CDU) eine entsprechende Initiative gestartet. Auch wenn sich fraktionsübergreifend 124 Abgeordnete für ein Verbotsverfahren aussprachen, blieb eine Mehrheit in weiter Ferne. Ein Antrag aus der Grünen-Fraktion erhielt noch deutlich weniger Zuspruch.
Mit der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz war ab Mai 2025 eine neue Dynamik entstanden. Auch prominente Politiker*innen von CDU und SPD sprechen sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. Für den politischen Willen, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, wird die gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren eine große Bedeutung haben – noch gibt es keine Informationen, wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist. Sollte ein Verbotsantrag gestellt werden, ist zudem offen, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende urteilt. Staatsrechtler*innen sind sich uneinig, ob die AfD die Kriterien für ein Parteiverbot erfüllt.
Mehr Klarheit in dieser Frage schafft jetzt das AfD-Gutachten, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 25. Juni 2026 vorgelegt hat. Es ist die bisher umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Untersuchung einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD. Das GFF-Gutachten belegt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Bei ihrer Prüfung haben die Expert*innen die strengen juristischen Kriterien zum Maßstab genommen, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren anlegt.
Kritiker*innen geben zu Bedenken, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD sie kurzfristig sogar stärken könnte. Es wäre zu befürchten, dass die Partei angesichts der externen Bedrohung noch enger zusammenrückt. Zudem könnte sich die AfD einmal mehr als Opfer einer Verschwörung durch die etablierten Parteien inszenieren.
Und sollte das Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, wäre der Schaden groß: Die AfD könnte das Urteil für ihre Zwecke instrumentalisieren und zu einem demokratischen Gütesiegel umdeuten. Gleichzeitig würde sie sich inhaltlich wohl weiter radikalisieren. In der Union würden diejenigen Stimmen Aufwind bekommen, die schon jetzt für ein Ende der Brandmauer plädieren. Die Machtperspektive der AfD könnte sich so deutlich verbessern.
Die Demokratie-Stiftung Campact hat das Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) finanziell unterstützt. Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden dafür mehr als 20.000 Einzelspenden gesammelt. Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen konnte damit ein unabhängiges und wissenschaftlich fundiertes Gutachten über die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens erstellen.
Das Gutachten wurde bereits vor der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz initiiert. Es weist anhand von 2.500 Einzelbelegen nach, dass die Partei verfassungswidrig ist und ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich erfolgreich wäre. Das Gutachten ist für die Einschätzung der Bundesregierung äußerst hilfreich. Hier findest Du mehr Infos zum Gutachten der GGF.
Man muss die AfD politisch stellen – so lautet ein gängiges Argument gegen ein Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei. Einige sind sogar der Auffassung, dass die AfD sich entzaubern würde, sobald sie in Verantwortung käme. Doch die Umfragewerte und Wahlergebnisse der AfD kennen seit Jahren nur eine Richtung: aufwärts. Aktuell liegt die AfD sogar vor der CDU.
Zudem lohnt sich der Blick in die USA. Das Präsidentschaftsamt hat Donald Trump keineswegs gemäßigt – die US-amerikanische Demokratie ist in Gefahr. Soweit dürfen wir es hierzulande nicht kommen lassen. Richtig ist allerdings auch: Ein Parteiverbotsverfahren kann nur eine Strategie von vielen sein. Der Weg dahin wäre langwierig und unsicher. Und selbst wenn es am Ende zum AfD-Verbot käme, sind die Einstellungen in der Bevölkerung, die die Partei so erfolgreich machen, nicht plötzlich verschwunden. Ein Verbot würde uns Demokrat*innen Zeit verschaffen. Zeit, die wir nutzen müssen, um rechtes Gedankengut zurückzudrängen und Menschen wieder für die Demokratie zu begeistern.
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