Kein Steuergeld für die AfD-Stiftung | Campact

Kein Steuergeld für die AfD-Stiftung

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Die extrem rechte AfD-Stiftung könnte schon bald Millionen an Steuergeld erhalten. Für unsere Demokratie ist das brandgefährlich. Doch das Stiftungsfinanzierungsgesetz ermöglicht es Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), parteinahe Stiftungen von der Förderung auszuschließen – wenn sie verfassungsfeindliche Ideen vertreten. Unterzeichne jetzt unseren Appell!
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Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU)

Nachdem die AfD zum dritten Mal in den Bundestag eingezogen ist, hofft die der Partei nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung jetzt auf Millionen aus der Staatskasse. Damit könnte sie ihre extremistischen Netzwerke weiter ausbauen, den rechtsextremen Nachwuchs fördern und ihre menschenfeindliche Ideologie in der Gesellschaft verbreiten. Eine große Gefahr für unsere Demokratie.

Dank des Stiftungsfinanzierungsgesetzes können Sie als Innenminister parteinahe Stiftungen von der Förderung ausschließen, die eine demokratiefeindliche Grundströmung vertreten. Das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Verfassungsschutzes führt aus, wie verfassungsfeindlich die AfD und ihr Umfeld sind. 

Zeigen Sie jetzt, dass Sie konsequent gegen Extremismus vorgehen und Demokratiefeinde nicht finanzieren. Wir fordern: Keine Steuermillionen für die AfD-Stiftung!

5-Minuten-Info

Von der Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) über die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) bis zur Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): Jede demokratische Partei, die dauerhaft im Bundestag vertreten ist, hat eine ihr nahestehende Stiftung.

Diese politischen Stiftungen sind zwar rechtlich und formal von ihren Parteien getrennt, inhaltlich und personell aber eng mit ihnen verbunden. Finanziert werden sie zu rund 90 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Parteinahe Stiftungen sind zentrale Pfeiler der politischen Bildung und der Wissenschaftsförderung. Sie haben Büros im In- und Ausland und bieten Stipendien für Studierende an. Darüber hinaus dienen sie den Parteien als „Think Tanks” und als „Gedächtnis” – sie verwalten die Parteiarchive und forschen. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Demokratie in der Bundesrepublik.

Mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), der parteinahen Stiftung der AfD, ist eine neue Akteurin dazugekommen. Mit ihr erhebt erstmals eine demokratiefeindliche politische Stiftung Anspruch auf Geld aus dem Bundeshaushalt. Klappt das, könnte die AfD viele Millionen Euro in die extrem rechte Bewegung lenken.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) fungiert als intellektueller Arm der AfD. Sie soll zur „Ideenschmiede“ der AfD werden, wie die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel erklärte. In der DES sammeln sich Vordenker*innen der Neuen Rechten, Verschwörungsideolog*innen und Geschichtsrevisionist*innen. Geladener Gast zu Vorträgen war laut DES-Website unter anderem der Höcke-Anwalt Dr. Ulrich Vosgerau, der auch beim Geheimtreffen in Potsdam teilnahm. In der Vergangenheit nahm auch Karlheinz Weißmann, Mitbegründer des rechtsextremen Thinktanks „Institut für Staatspolitik”, als ehemaliger Vorsitzender der DES großen Einfluss auf die Stiftungsarbeit.

Stiftungsleiterin Erika Steinbach saß früher für die CDU im Bundestag, ist mittlerweile jedoch AfD-Mitglied. Sie fällt immer wieder mit rassistischen und queerfeindlichen Aussagen auf; die Ehe für Alle etwa bezeichnete sie als Einfallstor für Pädophilie. In den sozialen Medien schürte sie Hass gegen den CDU-Politiker Walter Lübcke – kurz bevor dieser von einem Rechtsextremen ermordet wurde. Zudem verbreitete sie Desinformation über die NS-Zeit – so behauptete sie, Polen trage eine Mitschuld am Beginn des Zweiten Weltkriegs und die NSDAP sei eine linke Partei gewesen.

Obwohl sich die DES nach außen um Mäßigung bemüht, verbreitet sie fragwürdige Inhalte. So bietet sie beispielsweise Seminare mit Titeln an wie „Ist in Deutschland möglich, was in Amerika möglich ist?“ – besprochen wurde dort Donald Trumps Angriff auf die amerikanische Demokratie. Auch die Zivilgesellschaft nimmt die Stiftung unter Beschuss. So findet sich auf der DES-Website ein Seminar mit dem Titel „Staatsfinanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilgesellschaft‘ – Über den linken Versuch, Demokratie durch Demokratiesimulation zu ersetzen“.

Mehr als 18 Millionen Euro jährlich könnte die DES zukünftig erhalten – bezahlt von unseren Steuergeldern. Zusätzlich könnte die Stiftung weitere Fördermittel erhalten, zum Beispiel aus den Begabtenförderungswerken des Bundes. Die Stiftung plant, mit dem Geld ihr Angebot massiv auszubauen: mehr Seminare, mehr pseudowissenschaftliche Publikationen und vor allem Stipendienprogramme für den politischen Nachwuchs der AfD. So könnte die DES eine Kaderschmiede für die künftigen Führungskräfte der AfD werden – und rechtsextreme Meinungen in der öffentlichen Debatte weiter normalisieren.

Das Ziel der DES: rechtsextremes Gedankengut in Schulen, Universitäten und der breiten Öffentlichkeit verankern. So möchte die Stiftung eine „Kulturrevolution von rechts” vorantreiben. Stiftungsleiterin Erika Steinbach betont selbst, dass politische Bildung „tiefer und stärker“ auf die öffentliche Meinungsbildung wirke als jeder Wahlkampf.
Die parteinahen Stiftungen leisten in der Regel einen wichtigen Beitrag zur Demokratie. Deshalb werden sie fast vollständig aus Steuermitteln finanziert. Welche Geldsumme die Stiftungen jeweils erhalten, hängt vom Abschneiden ihrer Mutterpartei bei den letzten Bundestagswahlen ab. 

Lange waren die genauen Vergabekriterien nicht gesetzlich geregelt. Nachdem die AfD vor das Bundesverfassungsgericht zog, verabschiedeten Union, SPD, Grüne und FDP 2023 ein Stiftungsfinanzierungsgesetz. Auch Campact setzte sich mit über 400.000 Unterschriften für dieses Vorhaben ein – denn das Gesetz schützt unsere Demokratie vor rechtsextremen Stiftungen.

Laut Gesetz bekommt eine Stiftung erst dann Geld vom Staat, wenn ihre Partei dreimal hintereinander im Bundestag sitzt – was jetzt bei der AfD der Fall ist. Entscheidend ist jedoch die Bedingung, dass geförderte Stiftungen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. Lassen sich der Stiftung vermehrt verfassungsfeindliche Inhalte nachweisen oder verfolgen Mitarbeitende demokratiefeindliche Bestrebungen, erhält die Stiftung keine Steuermillionen. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung hinter einer Stiftung. Das bedeutet: Wenn die Partei hinter einer Stiftung verfassungsfeindlich ist, kann auch ihrer Stiftung das Geld verweigert werden.  

Die Einschätzung, ob die AfD-Stiftung Geld bekommen soll, trifft das Bundesinnenministerium – seit der schwarz-roten Regierungsbildung unter Führung von Alexander Dobrindt (CSU). Spätestens seit Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD ist klar, wie demokratiefeindlich die Partei und ihr Umfeld sind. Für Dobrindt und das Innenministerium sollte das ein starkes Indiz dafür sein, auch die Geldvergabe an die DES gründlich zu prüfen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grund dafür ist unter anderem das rassistische Verständnis von Staatsbürgerschaft, die Islamfeindlichkeit und der Glaube an Deutschland als „unsouveräne Demokratie”. Schon seit Jahren führt der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall. 

Zwar gab der Verfassungsschutz eine sogenannte „Stillhalteerklärung” ab, nachdem die AfD gegen die Einstufung klagte. Er zieht damit jedoch nicht seine Beurteilung zurück, sondern wartet lediglich die Überprüfung im Gerichtsverfahren ab. Bis dahin nennt der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr öffentlich gesichert rechtsextrem. 

Aus dem Gutachten und der gerichtlich noch zu klärenden Einstufung der AfD folgt nicht automatisch, dass die DES keine Fördergelder bekommt. Trotzdem ist das Gutachten ein starkes Indiz, um der DES die Gelder zu verweigern. Denn laut Gesetz kann einer Stiftung die Förderung entzogen werden, wenn ihre politische Grundströmung eine demokratiefeindliche Prägung hat. Im Verfassungsschutz-Gutachten selbst werden sogar führende Köpfe der DES wie Erika Steinbach explizit genannt. Sie untergrabe das Vertrauen in unsere Demokratie, indem sie behaupte, die demokratischen Parteien würden als Kartell handeln. Ein weiteres Beispiel: Thomas Wippel, Beisitzender im Vorstand der DES: Er wird im Gutachten erwähnt, weil er den rassistischen Verschwörungsmythos des „Großen Austausch” verbreitet – demnach werde die weiße deutsche Bevölkerung systematisch durch Migrant*innen ersetzt. 

Innenminister Alexander Dobrindt muss jetzt auf das Gutachten reagieren und der DES die Steuermillionen verweigern!

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