Die AfD ist verfassungswidrig. Auf 1.500 Seiten beweist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Die AfD missachtet die Grundpfeiler unserer Demokratie und verletzt die Menschenwürde. Immer mehr Politiker*innen zeigen sich offen für ein Parteiverbotsverfahren. Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung müssen es jetzt auf den Weg bringen. Unterzeichne unseren Appell für ein AfD-Verbotsverfahren!
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD)
Bundesratspräsident Hendrik Wüst (CDU)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
In einem Gutachten belegt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte also gute Aussichten auf Erfolg.
Bisher haben Sie gezögert, ein AfD-Parteiverbotsverfahren zu unterstützen – aus Sorge, vor dem Bundesverfassungsgericht damit zu scheitern. Doch mit dem Gutachten der GFF und dem Gutachten des Verfassungsschutzes hat sich die Lage grundlegend geändert. Die AfD ist verfassungswidrig, das ist die klare Einschätzung der Expert*innen.
Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag müssen jetzt ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen. Andernfalls senden sie ein gefährliches Signal: Die AfD darf offen gegen die Verfassung agieren – ohne Konsequenzen.
Deshalb fordern wir: Arbeiten Sie umgehend einen Antrag auf ein Verbot der AfD aus und prüfen Sie ihn auf Erfolgsaussichten. Die Erkenntnisse der GFF müssen dabei berücksichtigt werden.
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Transparenzhinweis: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in einer umfangreichen und juristisch anspruchsvollen Untersuchung belegt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Diesen Befund haben wir nach der Veröffentlichung des Gutachtens am 25. Juni 2026 im Appelltext ergänzt.
Immer mehr Ministerpräsident*innen öffnen sich für eine Prüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Damit scheint der Weg zum AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat seit Herbst 2026 vielversprechend. Deshalb haben wir Hendrik Wüst (CDU) als Bundesratsvorsitzenden unter den Appell-Empfänger*innen ergänzt.
5-Minuten-Info
- Im Bundestag hatte Anfang 2025 eine Gruppe um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz eine entsprechende Initiative gestartet. Auch wenn sich fraktionsübergreifend 124 Abgeordnete für ein Verbotsverfahren aussprachen, blieb eine Mehrheit in weiter Ferne. Inzwischen haben sich SPD, Grüne und Linke klar zu einer Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit bekannt. Ohne die Union gibt es aber auch im aktuellen Bundestag keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren (bei 630 Abgeordneten braucht es für eine absolute Mehrheit 316 Stimmen).
- Die Bundesregierung ist sich über ein AfD-Verbotsverfahren uneinig. Die SPD hat sich im Juni 2025 per Parteitagsbeschluss dafür ausgesprochen, ein AfD-Verbot zu prüfen. Das haben die SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, im EU-Parlament und in den Landtagen im September 2026 erneut bekräftigt und gefordert, noch dieses Jahr eine Bund-Länder-Gruppe zur Untersuchung der AfD einzusetzen. In der Union lehnen die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) ein Verbotsverfahren jedoch ab. Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist skeptisch. Dass die Bundesregierung ein AfD-Verbot vorantreibt, scheint aufgrund der Blockadehaltung der Union im Bund aktuell unwahrscheinlich.
- Der Bundesrat ist derzeit das vielversprechendste Gremium: Zahlreiche Ministerpräsident*innen haben sich pro AfD-Verbotsverfahren positioniert. Sie sind bereit, die AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen. Damit schließen sie sich der Forderung von Hendrik Wüst (CDU) an – der NRW-Ministerpräsident hatte nach der Wahl in Sachsen-Anhalt gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zu bilden, um die AfD verfassungsrechtlich zu prüfen.
Aktuell gibt es im Bundesrat die größten Chancen, dass eine Mehrheit für ein Verbotsverfahren zustande kommt. In der Länderkammer haben sich die Ministerpräsident*innen von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland offen für die Prüfung eines AfD-Verbots gezeigt. Darunter sind mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) klare Befürworter eines Verbotsverfahrens. Ebenso darunter ist die etwas zurückhaltendere, aber in der CDU sehr einflussreiche Stimme von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der sich für ein vorgelagertes Prüfverfahren und die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausspricht.
Gemeinsam haben die sieben Bundesländer 31 Stimmen im Bundesrat. Für eine Mehrheit in der Länderkammer braucht es 35 von insgesamt 69 Stimmen. Die fehlenden Stimmen könnten etwa aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen oder auch Rheinland-Pfalz kommen. In den Berliner Sondierungspapieren spricht sich die rot-rot-grüne Koalition für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Die amtierende und voraussichtlich auch künftige Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), positioniert sich klar für ein Prüfverfahren. Auch der rheinland-pfälzische Landeschef Gordon Schnieder (CDU) äußerte sich positiv zu einem Prüfverfahren. Es ist also realistisch, dass der Bundesrat für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stimmen wird. Diese Gruppe würde dann von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eingesetzt.
Auch für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht braucht der Bundesrat eine absolute Mehrheit – also 35 von 69 Stimmen. Einige Bundesländer sind grundsätzlich offen für ein Verbotsverfahren, ziehen aber noch nicht mit. Sie beharren auf einer Vorprüfung im Rahmen einer BLAG. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe könnten sie überzeugen in einem nächsten Schritt im Bundesrat für einen Verbotsantrag zu stimmen.
Immer mehr Politiker*innen befürworten eine BLAG, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu untersuchen. Sieben Ministerpräsident*innen, darunter auch der NRW-Landeschef Hendrik Wüst (CDU), wollen eine BLAG einrichten. Weitere Ministerpräsident*innen zeigen sich offen für diesen Schritt. SPD, Grüne und Linke im Bund sind ebenfalls für eine solche Arbeitsgruppe.
In einer BLAG säßen Vertreter*innen von Bund und Ländern sowie Expert*innen aus dem Verfassungsrecht und dem Verfassungsschutz. Die BLAG hätte den Auftrag, alles Material zusammenzutragen, das für ein Verbotsverfahren gegen die AfD wichtig ist. Dafür könnte sie auch auf Geheimdienstinformationen zugreifen. Sie würde die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens bewerten und könnte auch den Verbotsantrag vorbereiten.
Dieses Vorgehen ist nicht neu: Auch beim Verbotsverfahren gegen die NPD wurde zunächst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Eine BLAG wäre ein entscheidender Schritt zu einem AfD-Verbotsverfahren.
Die Demokratie-Stiftung Campact hat das Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) finanziell unterstützt. Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden dafür mehr als 20.000 Einzelspenden gesammelt.
Bei den gesichert rechtsextremen AfD-Landesverbänden sind die Positionen noch klarer: 81 Prozent der CDU-Wählenden befürworten die Prüfung eines Verbotsverfahrens. Bei den Wähler*innen der SPD sind es sogar 87 Prozent.
Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts konkretisieren, dass die Partei als Ganzes diese Auffassungen vertreten muss – Äußerungen und Handlungen von Einzelpersonen sind nicht ausreichend. Die Partei muss zudem „planvoll“ und in „aktiv kämpferischer Weise“ auf ihre Ziele hinarbeiten und über eine realistische Perspektive verfügen, diese auch in die Tat umzusetzen: Jurist*innen nennen das Potenzialität.
Zwei Versuche, die NPD zu verbieten, scheiterten. Im ersten Anlauf (2003) wurde das Verfahren eingestellt, weil zu viele verdeckte Ermittler*innen des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei aktiv waren. Im zweiten Verfahren wurde die NPD 2017 zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, sie hat aber das Kriterium der Potenzialität nicht erfüllt – das heißt, sie war aus Sicht der Richter*innen zu bedeutungslos, um die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gefährden zu können.
Zwischen AfD und NPD gibt es zahlreiche Übereinstimmungen bei rassistischen Forderungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht 2017 die Verfassungswidrigkeit der NPD belegte. Anders als die NPD gewinnt die AfD Wahlen – in Sachsen-Anhalt wird sie wohl bald den Ministerpräsidenten stellen. Die AfD wäre daher höchstwahrscheinlich sehr wohl in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Pläne in die Tat umzusetzen.
Mit einem Parteiverbot wäre die AfD Geschichte und die extreme Rechte massiv geschwächt. Sie würde ihre parlamentarische Macht verlieren und hätte deutlich weniger Ressourcen zur Verfügung, ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Möglichkeit zum Parteiverbot als Lehre aus dem Nationalsozialismus geschaffen. Darin spiegelt sich die Erkenntnis, dass Demokratie mehr bedeutet als bloßer Wettbewerb zwischen Parteien – sie verpflichtet auch zum Schutz der Menschenwürde, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaats. Die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts haben es in dem Ausdruck „keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit“ treffend auf den Punkt gebracht.
Zudem lohnt sich der Blick in die USA. Das Präsidentschaftsamt hat Donald Trump keineswegs gemäßigt – die US-amerikanische Demokratie ist in Gefahr. Soweit dürfen wir es hierzulande nicht kommen lassen. Richtig ist allerdings auch: Ein Parteiverbotsverfahren kann nur eine Strategie von vielen sein. Der Weg dahin ist langwierig und unsicher. Und selbst wenn es am Ende zum AfD-Verbot käme, sind die Einstellungen in der Bevölkerung, die die Partei so erfolgreich machen, nicht plötzlich verschwunden. Ein Verbot würde uns Demokrat*innen Zeit verschaffen. Zeit, die wir nutzen müssen, um rechtsextremes Gedankengut zurückzudrängen und Menschen wieder für die Demokratie zu begeistern.