AfD-Verbot jetzt auf den Weg bringen | Campact

AfD-Verbot jetzt prüfen!

Bereits 850.526 Unterzeichner*innen.
Die AfD ist verfassungswidrig. Auf 1.500 Seiten beweist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Die AfD missachtet die Grundpfeiler unserer Demokratie und verletzt die Menschenwürde. Immer mehr Politiker*innen zeigen sich offen für ein Parteiverbotsverfahren. Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung müssen es jetzt auf den Weg bringen. Unterzeichne unseren Appell für ein AfD-Verbotsverfahren!

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD)
Bundesratspräsident Hendrik Wüst (CDU)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei. Das war längst offensichtlich – im Mai 2025 hatte auch der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Hochstufung wird aktuell durch das Verwaltungsgericht Köln überprüft.

In einem Gutachten belegt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte also gute Aussichten auf Erfolg.

Bisher haben Sie gezögert, ein AfD-Parteiverbotsverfahren zu unterstützen – aus Sorge, vor dem Bundesverfassungsgericht damit zu scheitern. Doch mit dem Gutachten der GFF und dem Gutachten des Verfassungsschutzes hat sich die Lage grundlegend geändert. Die AfD ist verfassungswidrig, das ist die klare Einschätzung der Expert*innen.

Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag müssen jetzt ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen. Andernfalls senden sie ein gefährliches Signal: Die AfD darf offen gegen die Verfassung agieren – ohne Konsequenzen.

Deshalb fordern wir: Arbeiten Sie umgehend einen Antrag auf ein Verbot der AfD aus und prüfen Sie ihn auf Erfolgsaussichten. Die Erkenntnisse der GFF müssen dabei berücksichtigt werden.
—
Transparenzhinweis: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in einer umfangreichen und juristisch anspruchsvollen Untersuchung belegt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Diesen Befund haben wir nach der Veröffentlichung des Gutachtens am 25. Juni 2026 im Appelltext ergänzt.
Immer mehr Ministerpräsident*innen öffnen sich für eine Prüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Damit scheint der Weg zum AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat seit Herbst 2026 vielversprechend. Deshalb haben wir Hendrik Wüst (CDU) als Bundesratsvorsitzenden unter den Appell-Empfänger*innen ergänzt. 

5-Minuten-Info

Anstoßen können ein Verbotsverfahren Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht von sich aus aktiv werden.

  • Im Bundestag hatte Anfang 2025 eine Gruppe um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz eine entsprechende Initiative gestartet. Auch wenn sich fraktionsübergreifend 124 Abgeordnete für ein Verbotsverfahren aussprachen, blieb eine Mehrheit in weiter Ferne. Inzwischen haben sich SPD, Grüne und Linke klar zu einer Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit bekannt. Ohne die Union gibt es aber auch im aktuellen Bundestag keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren (bei 630 Abgeordneten braucht es für eine absolute Mehrheit 316 Stimmen).

  • Die Bundesregierung ist sich über ein AfD-Verbotsverfahren uneinig. Die SPD hat sich im Juni 2025 per Parteitagsbeschluss dafür ausgesprochen, ein AfD-Verbot zu prüfen. Das haben die SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, im EU-Parlament und in den Landtagen im September 2026 erneut bekräftigt und gefordert, noch dieses Jahr eine Bund-Länder-Gruppe zur Untersuchung der AfD einzusetzen. In der Union lehnen die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) ein Verbotsverfahren jedoch ab. Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist skeptisch. Dass die Bundesregierung ein AfD-Verbot vorantreibt, scheint aufgrund der Blockadehaltung der Union im Bund aktuell unwahrscheinlich.

  • Der Bundesrat ist derzeit das vielversprechendste Gremium: Zahlreiche Ministerpräsident*innen haben sich pro AfD-Verbotsverfahren positioniert. Sie sind bereit, die AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen. Damit schließen sie sich der Forderung von Hendrik Wüst (CDU) an – der NRW-Ministerpräsident hatte nach der Wahl in Sachsen-Anhalt gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zu bilden, um die AfD verfassungsrechtlich zu prüfen.

Sollte ein Verbotsantrag gestellt werden, ist offen, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende urteilt. Basierend auf dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) lässt sich davon ausgehen, dass ein Verbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte. 
Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann ein Verbotsverfahren gegen die AfD beginnen, wenn Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. 

Aktuell gibt es im Bundesrat die größten Chancen, dass eine Mehrheit für ein Verbotsverfahren zustande kommt. In der Länderkammer haben sich die Ministerpräsident*innen von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland offen für die Prüfung eines AfD-Verbots gezeigt. Darunter sind mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) klare Befürworter eines Verbotsverfahrens. Ebenso darunter ist die etwas zurückhaltendere, aber in der CDU sehr einflussreiche Stimme von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der sich für ein vorgelagertes Prüfverfahren und die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausspricht.

Gemeinsam haben die sieben Bundesländer 31 Stimmen im Bundesrat. Für eine Mehrheit in der Länderkammer braucht es 35 von insgesamt 69 Stimmen. Die fehlenden Stimmen könnten etwa aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen oder auch Rheinland-Pfalz kommen. In den Berliner Sondierungspapieren spricht sich die rot-rot-grüne Koalition für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Die amtierende und voraussichtlich auch künftige Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), positioniert sich klar für ein Prüfverfahren. Auch der rheinland-pfälzische Landeschef Gordon Schnieder (CDU) äußerte sich positiv zu einem Prüfverfahren. Es ist also realistisch, dass der Bundesrat für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stimmen wird. Diese Gruppe würde dann von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eingesetzt.

Auch für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht braucht der Bundesrat eine absolute Mehrheit – also 35 von 69 Stimmen. Einige Bundesländer sind grundsätzlich offen für ein Verbotsverfahren, ziehen aber noch nicht mit. Sie beharren auf einer Vorprüfung im Rahmen einer BLAG. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe könnten sie überzeugen in einem nächsten Schritt im Bundesrat für einen Verbotsantrag zu stimmen.
In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) arbeiten Vertreter*innen von Bund und Ländern mit berufenen Fachleuten an unterschiedlichen Fragen. Die Bundesregierung setzt solche Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam mit den Landesregierungen ein – meist per Beschluss auf der Innenminister- oder Ministerpräsidentenkonferenz. Der Bundesrat kann allein keine BLAG einrichten. Er kann sich aber für ihre Einrichtung aussprechen und damit ein starkes Signal an die Bundesregierung senden.

Immer mehr Politiker*innen befürworten eine BLAG, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu untersuchen. Sieben Ministerpräsident*innen, darunter auch der NRW-Landeschef Hendrik Wüst (CDU), wollen eine BLAG einrichten. Weitere Ministerpräsident*innen zeigen sich offen für diesen Schritt. SPD, Grüne und Linke im Bund sind ebenfalls für eine solche Arbeitsgruppe. 

In einer BLAG säßen Vertreter*innen von Bund und Ländern sowie Expert*innen aus dem Verfassungsrecht und dem Verfassungsschutz. Die BLAG hätte den Auftrag, alles Material zusammenzutragen, das für ein Verbotsverfahren gegen die AfD wichtig ist. Dafür könnte sie auch auf Geheimdienstinformationen zugreifen. Sie würde die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens bewerten und könnte auch den Verbotsantrag vorbereiten. 

Dieses Vorgehen ist nicht neu: Auch beim Verbotsverfahren gegen die NPD wurde zunächst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Eine BLAG wäre ein entscheidender Schritt zu einem AfD-Verbotsverfahren.
Im Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ihr AfD-Gutachten vorgelegt. Auf über 1.500 Seiten belegt sie, dass die AfD verfassungswidrig ist. Ein Parteiverbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte gute Erfolgschancen. Die GFF hat mehr als 2.500 Belege gesammelt, die zeigen: Die Partei missachtet systematisch die Garantie der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. In ihren Zielen und im Verhalten ihrer Anhänger*innen legt die AfD es darauf an, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen – laut dem Grundgesetz das Merkmal einer verfassungswidrigen Partei.

Die Demokratie-Stiftung Campact hat das Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) finanziell unterstützt. Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden dafür mehr als 20.000 Einzelspenden gesammelt.
Eine repräsentative Studie des TTRex, Campacts Denkfabrik gegen Rechtsextremismus, und Pollytix zeigt deutlich: Die Mehrheit der politischen Mitte ist für ein AfD-Verbotsverfahren. 79 Prozent der SPD-Wähler*innen und 66 Prozent der Unions-Wählenden sprechen sich für ein Prüfverfahren auf Bundesebene aus. 

Bei den gesichert rechtsextremen AfD-Landesverbänden sind die Positionen noch klarer: 81 Prozent der CDU-Wählenden befürworten die Prüfung eines Verbotsverfahrens. Bei den Wähler*innen der SPD sind es sogar 87 Prozent.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 21, Absatz 2 die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die Entscheidung über ein Parteiverbot liegt allein beim Bundesverfassungsgericht. In einem Vorverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Antrag zulässig und ausreichend begründet ist. Ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hauptverfahren – und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit der Richter*innen des Zweiten Senats, der am Bundesverfassungsgericht unter anderem für Parteiverbote zuständig ist. Ein Verbotsverfahren ist sehr aufwendig, da das Gericht umfassend Beweise erheben und prüfen muss; Expert*innen gehen von einem mehrjährigen Prozess aus. Die Voraussetzungen für das Verbot einer Partei sind hoch und werden vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Im Grundgesetz heißt es, dass die zu verbietende Partei darauf aus sein muss, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. 

Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts konkretisieren, dass die Partei als Ganzes diese Auffassungen vertreten muss – Äußerungen und Handlungen von Einzelpersonen sind nicht ausreichend. Die Partei muss zudem „planvoll“ und in „aktiv kämpferischer Weise“ auf ihre Ziele hinarbeiten und über eine realistische Perspektive verfügen, diese auch in die Tat umzusetzen: Jurist*innen nennen das Potenzialität.
In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 erfolgte das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) – eine Nachfolgeorganisation der NSDAP. Vier Jahre später, 1956, wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. 

Zwei Versuche, die NPD zu verbieten, scheiterten. Im ersten Anlauf (2003) wurde das Verfahren eingestellt, weil zu viele verdeckte Ermittler*innen des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei aktiv waren. Im zweiten Verfahren wurde die NPD 2017 zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, sie hat aber das Kriterium der Potenzialität nicht erfüllt – das heißt, sie war aus Sicht der Richter*innen zu bedeutungslos, um die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gefährden zu können.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vergleicht die AfD in ihrem Gutachten mit der NPD (jetzt: Die Heimat). Diese wurde bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Ein Verbot der rechtsextremen NPD scheiterte zuletzt nur, weil die Partei als zu bedeutungslos galt, um die Demokratie zu gefährden. In ihrer Ideologie und in ihren Zielen waren die Kriterien für ein Verbot durchaus erfüllt. 

Zwischen AfD und NPD gibt es zahlreiche Übereinstimmungen bei rassistischen Forderungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht 2017 die Verfassungswidrigkeit der NPD belegte. Anders als die NPD gewinnt die AfD Wahlen – in Sachsen-Anhalt wird sie wohl bald den Ministerpräsidenten stellen. Die AfD wäre daher höchstwahrscheinlich sehr wohl in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Pläne in die Tat umzusetzen.
Verbietet das Bundesverfassungsgericht eine Partei, wird diese unverzüglich mit all ihren Parteistrukturen aufgelöst. Die AfD würde dann also schlicht nicht mehr existieren. Sie könnte keine staatlichen Gelder mehr erhalten und ihr Vermögen könnte eingezogen werden. Abgeordnete der AfD auf Bundes- und Landesebene sowie im Europäischen Parlament würden ihre Mandate verlieren. Das Gleiche gilt in den meisten Bundesländern für kommunale Amtsträger*innen wie Landrät*innen und Bürgermeister*innen. Es wäre auch nicht möglich, Ersatzorganisationen zu gründen. Diese wären ebenfalls von dem Verbot betroffen, sofern sie im Wesentlichen die gleichen Ziele verfolgen. 

Mit einem Parteiverbot wäre die AfD Geschichte und die extreme Rechte massiv geschwächt. Sie würde ihre parlamentarische Macht verlieren und hätte deutlich weniger Ressourcen zur Verfügung, ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten.
Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie. Parteien, die drohen, die Bundesrepublik Deutschland zu gefährden oder die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, können damit verboten werden. Es ist aber auch ein massiver Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Entsprechend hoch sind die Hürden für ein Verbot. 

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Möglichkeit zum Parteiverbot als Lehre aus dem Nationalsozialismus geschaffen. Darin spiegelt sich die Erkenntnis, dass Demokratie mehr bedeutet als bloßer Wettbewerb zwischen Parteien – sie verpflichtet auch zum Schutz der Menschenwürde, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaats. Die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts haben es in dem Ausdruck „keine unbedingte Freiheit für die Feinde der Freiheit“ treffend auf den Punkt gebracht.
Man muss die AfD politisch stellen – so lautet ein gängiges Argument gegen ein Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei. Einige sind sogar der Auffassung, dass die AfD sich entzaubern würde, sobald sie in Verantwortung käme. Doch die Umfragewerte und Wahlergebnisse der AfD kennen seit Jahren nur eine Richtung: aufwärts. Aktuell liegt die AfD sogar vor der CDU. 

Zudem lohnt sich der Blick in die USA. Das Präsidentschaftsamt hat Donald Trump keineswegs gemäßigt – die US-amerikanische Demokratie ist in Gefahr. Soweit dürfen wir es hierzulande nicht kommen lassen. Richtig ist allerdings auch: Ein Parteiverbotsverfahren kann nur eine Strategie von vielen sein. Der Weg dahin ist langwierig und unsicher. Und selbst wenn es am Ende zum AfD-Verbot käme, sind die Einstellungen in der Bevölkerung, die die Partei so erfolgreich machen, nicht plötzlich verschwunden. Ein Verbot würde uns Demokrat*innen Zeit verschaffen. Zeit, die wir nutzen müssen, um rechtsextremes Gedankengut zurückzudrängen und Menschen wieder für die Demokratie zu begeistern.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai 2025 offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einstufung ist nach einer Entscheidung im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln aktuell ausgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Die AfD wird einstweilen weiter als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt. Der Verfassungsschutz bescheinigte der Partei in seinem Gutachten ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“. Demnach würden Bürger*innen mit Migrationshintergrund zu Deutschen zweiter Klasse degradiert. Dies sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.

Datenschutz

Deine Appell-Unterzeichnung, E-Mail, Name und Ort werden zur Durchführung des Appells gespeichert. Ohne Newsletter-Abonnement erfolgt die Löschung der Daten zum Ende des Appells. Wenn Du unseren Newsletter abonnierst, erfolgt eine längerfristige Speicherung mit dem Zweck der Personalisierung. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Deine Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Hier geht es zur Datenschutz-Policy von Campact.
Unterzeichnen