Mach jetzt mit: Keine Macht für die AfD im Bundestag! | Campact

Bundestag: Keine Schlüsselposten für die AfD!

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Die CDU will der AfD wichtige Leitungspositionen im Bundestag überlassen. Wenn die rechtsextreme Partei den Vorsitz von Ausschüssen bekommt, könnte sie wesentliche Abläufe im Parlament sabotieren und die Demokratie so von innen aushöhlen. Gemeinsam bewegen wir Friedrich Merz und seine Partei dazu, den Verfassungsfeinden keine Macht zu geben. Unterzeichne jetzt unseren Appell!
Unsere Forderung
Appell-Empfänger*innen

CDU-Bundesvorsitzender Friedrich Merz
CSU-Parteivorsitzender Markus Söder
Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt
SPD-Bundesvorsitzender Lars Klingbeil
SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken

Die AfD hetzt gegen Minderheiten, verharmlost den Nationalsozialismus und wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Sie will unsere Demokratie von innen zerschlagen.

Dafür hat sie es auf die Herzkammern des Parlaments abgesehen: die Ausschüsse des Bundestags. Als Ausschussvorsitzende könnten die Rechtsextremen entscheidende Abläufe im Bundestag kontrollieren – und demokratische Prozesse gezielt sabotieren. Im thüringischen Landtag zeigt sich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen ausnutzt: Sie legt Sitzungen lahm, verhindert Anträge anderer Fraktionen und verbreitet rechtsextreme Hetze.

Dabei ließe sich leicht verhindern, dass die AfD Kontrolle über die Ausschüsse bekommt. Die anderen Parteien können die AfD-Kandidat*innen bei der Wahl zu den Vorsitzendenposten durchfallen lassen. Die Ampel-Regierung hat das vorgemacht. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Die AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze.

Als künftige Regierungsparteien haben Sie es in der Hand. Zum Schutz unserer Demokratie fordern wir: Verweigern Sie der AfD den Zugriff auf Leitungsposten im Bundestag. Geben Sie den Verfassungsfeinden keine Macht.

5-Minuten-Info

Die Fachausschüsse gelten als „Herzkammern“ des Deutschen Bundestags – hier findet die inhaltliche Arbeit statt. In den Ausschüssen werden Gesetzesvorlagen fachlich bearbeitet, die Regierungsarbeit überwacht und Expert*innen zu Beratungen herangezogen.

Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse haben eine Schlüsselposition. Sie tragen Verantwortung dafür, Sitzungen einzuberufen, sie vorzubereiten und zu leiten. Die Vorsitzenden haben also großen Einfluss auf die Arbeit der Ausschüsse. Zudem vertreten sie die Ausschüsse nach außen. Ihre Aufgabe erfordert Neutralität und Objektivität bei der Sitzungsführung – nur so sind fraktionsübergreifende Lösungen möglich. Sie arbeiten eng mit allen Fraktionen zusammen, um zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln.
Sollte die AfD Ausschussvorsitze übernehmen, könnte sie unsere Demokratie von innen schwächen. Die AfD-Abgeordneten könnten diese wichtigen Posten ausnutzen, um die Arbeit der Ausschüsse zu behindern, zu blockieren oder sogar gezielt zu sabotieren. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen deutlich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen gezielt nutzt, um unsere Demokratie zu sabotieren:Die AfD wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ihre politischen Ziele stehen den Grundwerten der Demokratie entgegen. Viele AfD-Vertreter*innen verbreiten Verschwörungsmythen und behindern parlamentarische Abläufe, um so das Vertrauen in demokratische Institutionen zu untergraben.  Die Geschäftsordnung des Bundestags regelt, wie die Fraktionen die Ausschussvorsitze untereinander aufteilen. Zunächst versuchen die Fraktionen im Ältestenrat, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen. Als stärkste Oppositionsfraktion hätte die AfD das erste Zugriffsrecht auf Ausschussvorsitze. Die AfD selbst rechnet damit, dass ihr fünf Vorsitzendenposten zustehen.

Das bedeutet jedoch keinen automatischen Anspruch auf die Posten, da die vorgeschlagenen Kandidaten gemäß der Geschäftsordnung des Bundestags noch von der Mehrheit der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses gewählt werden müssen. Das heißt: Die Mitglieder des Ausschusses können AfD-Kandidat*innen ablehnen.

Die Ampel-Koalition hat 2021 durch das Wahlverfahren erfolgreich AfD-Abgeordnete als Vorsitzende verhindert. In den drei Ausschüssen, für die die AfD-Fraktion Vorsitzende vorschlagen durfte, beantragten die Ampel-Fraktionen die Durchführung geheimer Wahlen. Bei diesen Wahlen erhielten die von der AfD nominierten Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit. Diese Ausschüsse wurden dann von den stellvertretenden Vorsitzenden aus den demokratischen Parteien geleitet. 
Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2024 entschieden. Die Geschäftsordnung des Bundestags enthält zwei wesentliche Regelungen für die Besetzung von Ausschussvorsitzen: Zum einen dürfen die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Größe Vorsitzende für Ausschüsse vorschlagen. Und zum anderen wählen die Ausschüsse ihre Vorsitzenden selbst. Das ist entscheidend: Die AfD kann Kandidat*innen zwar vorschlagen, aber die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss muss diese dann auch wählen. Das Verfassungsgericht stellte 2024 klar: Die AfD-Abgeordneten haben kein Recht darauf, von anderen Ausschussmitgliedern gewählt zu werden.

Die demokratische Wahl berechtigt die AfD zur Teilnahme am parlamentarischen Prozess. Das bedeutet, dass ihre Abgeordneten Mitglieder in Ausschüssen sein können, dort Redezeit bekommen und Anträge einbringen dürfen. Einen Anspruch auf bestimmte Posten hat die Partei jedoch nicht – vor allem dann nicht, wenn Zweifel an der Haltung ihrer Vertreter*innen zu demokratischen Grundwerten bestehen.

Der Fall Stephan Brandner (AfD) verdeutlicht das: Er wurde 2018 unter der großen Koalition zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Doch als er seine Position für Hetze missbrauchte und so die Arbeit des Ausschusses behinderte, wählten ihn die anderen Mitglieder des Rechtsausschusses wieder ab. Ihre Begründung: Er füllte die überparteiliche und integrierende Rolle des Ausschussvorsitzenden nicht angemessen aus. Die AfD klagte, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abwahl für rechtens. 
Einige Politiker*innen argumentieren, es sei ausreichend, nur einzelne, besonders radikale AfD-Abgeordnete nicht in wichtige parlamentarische Funktionen zu wählen. Das verkennt jedoch, dass sich die Partei als Ganzes in den letzten Jahren radikalisiert hat. Auch die AfD-Fraktion im neuen Bundestag ist deutlich extremer als in den letzten Legislaturperioden.

Selbst weniger radikale Mitglieder der Partei haben sich mittlerweile mit extremen Positionen abgefunden: Parteichefin Alice Weidel etwa forderte vor einigen Jahren noch den Parteiausschluss von Björn Höcke, der zum völkischen Parteiflügel der AfD gehört; mittlerweile hält sie dies für einen Fehler und bezeichnet Höcke als geeigneten Kandidaten für einen Ministerposten. 

Wer also von gemäßigten, also vermeintlich unproblematischen AfD-Abgeordneten spricht, verharmlost die Partei, normalisiert ihre gefährliche Ideologie und verhilft ihr so zu mehr Einfluss. Um unsere Demokratie und ihre Institutionen vor den Verfassungsfeinden zu schützen, sollten die Parteien im Bundestag keine AfD-Abgeordneten in parlamentarische Schlüsselfunktionen wählen.
Die Union argumentiert, sie wolle der AfD die wichtigen Posten im Parlament nicht verwehren, weil die Rechtsextremen dies für sich nutzen könnten. Die AfD könnte sich als Opfer der anderen Parteien inszenieren. In der Tat behauptet die AfD immer wieder, sie werde unrechtmäßig ausgegrenzt. Dafür ist es wichtig zu wissen: 
  1. Die anderen Parteien handeln rechtmäßig, wenn sie der AfD keine Ausschussvorsitze überlassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Die AfD-Abgeordneten haben kein Recht, auf die Vorsitzendenposten gewählt zu werden. 
  2. Die Opfer-Erzählung ist eine gezielte Taktik der rechtsextremen Partei. Als „fantastisch für uns“ bezeichnete etwa ein AfD-Bundestagsabgeordneter, dass sein Parteikollege Stephan Brandner als Ausschussvorsitzender abgewählt wurde. 
Die AfD wird versuchen, sich als Opfer darzustellen, wenn sie keine Vorsitzendenposten bekommt – das ist ihre Taktik. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass die anderen Parteien keine AfD-Abgeordneten in diese Schlüsselpositionen wählen. Denn der Schaden für unsere Demokratie, den die Verfassungsfeinde auf diesen Posten anrichten können, ist enorm. 
Ein Verbot der AfD wäre ein herber Schlag für rechtsextreme Kräfte in Deutschland. Die Partei würde aufgelöst, Mandate fielen weg und die staatliche Finanzierung würde gestrichen. Den Rechtsradikalen gingen wichtige Ressourcen verloren – und damit viele Möglichkeiten, Hass und Hetze zu verbreiten. 

Doch die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht könnte der AfD sogar Auftrieb geben. Auch unter Verfassungsrechtler*innen ist umstritten, wie aussichtsreich ein AfD-Parteiverbotsverfahren tatsächlich wäre.

Campact setzt sich für eine starke, wehrhafte Demokratie ein – aber mit Bedacht. Deshalb unterstützen wir ein Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu dieser Frage. Ein wissenschaftlich fundiertes, ergebnisoffenes Gutachten der GFF soll prüfen, ob ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Bis zu einem möglichen Parteiverbot sollten die demokratischen Parteien alle anderen Mittel nutzen, um unsere Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen. Dazu gehört ganz klar: keine Machtpositionen für Verfassungsfeinde im Parlament.
„Posten im Bundestag: Die AfD wird wohl wieder leer ausgehen“, Süddeutsche Zeitung, 21. März 2025

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