Die CDU will der AfD wichtige Leitungspositionen im Bundestag überlassen. Wenn die rechtsextreme Partei den Vorsitz von Ausschüssen bekommt, könnte sie wesentliche Abläufe im Parlament sabotieren und die Demokratie so von innen aushöhlen. Gemeinsam bewegen wir Friedrich Merz und seine Partei dazu, den Verfassungsfeinden keine Macht zu geben. Unterzeichne jetzt unseren Appell!
Unsere Forderung
Appell-Empfänger*innen
CDU-Bundesvorsitzender Friedrich Merz
CSU-Parteivorsitzender Markus Söder
Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt
SPD-Bundesvorsitzender Lars Klingbeil
SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken
Dafür hat sie es auf die Herzkammern des Parlaments abgesehen: die Ausschüsse des Bundestags. Als Ausschussvorsitzende könnten die Rechtsextremen entscheidende Abläufe im Bundestag kontrollieren – und demokratische Prozesse gezielt sabotieren. Im thüringischen Landtag zeigt sich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen ausnutzt: Sie legt Sitzungen lahm, verhindert Anträge anderer Fraktionen und verbreitet rechtsextreme Hetze.
Dabei ließe sich leicht verhindern, dass die AfD Kontrolle über die Ausschüsse bekommt. Die anderen Parteien können die AfD-Kandidat*innen bei der Wahl zu den Vorsitzendenposten durchfallen lassen. Die Ampel-Regierung hat das vorgemacht. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Die AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze.
Als künftige Regierungsparteien haben Sie es in der Hand. Zum Schutz unserer Demokratie fordern wir: Verweigern Sie der AfD den Zugriff auf Leitungsposten im Bundestag. Geben Sie den Verfassungsfeinden keine Macht.
5-Minuten-Info
Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse haben eine Schlüsselposition. Sie tragen Verantwortung dafür, Sitzungen einzuberufen, sie vorzubereiten und zu leiten. Die Vorsitzenden haben also großen Einfluss auf die Arbeit der Ausschüsse. Zudem vertreten sie die Ausschüsse nach außen. Ihre Aufgabe erfordert Neutralität und Objektivität bei der Sitzungsführung – nur so sind fraktionsübergreifende Lösungen möglich. Sie arbeiten eng mit allen Fraktionen zusammen, um zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln.
- Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wurde 2018 zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Während seiner Amtszeit sorgte Brandner für Skandale und Chaos im Ausschuss, provozierte mit verbalen Entgleisungen und blieb den Sitzungen oft fern. Immer wieder fiel er durch antisemitische und rassistische Äußerungen auf. 2019 wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner als Vorsitzenden wieder ab – ein bisher einmaliger Vorgang.
- Der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler legte 2024 den Thüringer Landtag lahm, indem er trotz wiederholter Aufforderungen aller Fraktionen nicht über die Anträge anderer Parteien abstimmen ließ. Die Sitzung des Landtags musste ergebnislos abgebrochen werden. Erst ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts konnte die Blockade beenden.
Das bedeutet jedoch keinen automatischen Anspruch auf die Posten, da die vorgeschlagenen Kandidaten gemäß der Geschäftsordnung des Bundestags noch von der Mehrheit der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses gewählt werden müssen. Das heißt: Die Mitglieder des Ausschusses können AfD-Kandidat*innen ablehnen.
Die Ampel-Koalition hat 2021 durch das Wahlverfahren erfolgreich AfD-Abgeordnete als Vorsitzende verhindert. In den drei Ausschüssen, für die die AfD-Fraktion Vorsitzende vorschlagen durfte, beantragten die Ampel-Fraktionen die Durchführung geheimer Wahlen. Bei diesen Wahlen erhielten die von der AfD nominierten Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit. Diese Ausschüsse wurden dann von den stellvertretenden Vorsitzenden aus den demokratischen Parteien geleitet.
Die demokratische Wahl berechtigt die AfD zur Teilnahme am parlamentarischen Prozess. Das bedeutet, dass ihre Abgeordneten Mitglieder in Ausschüssen sein können, dort Redezeit bekommen und Anträge einbringen dürfen. Einen Anspruch auf bestimmte Posten hat die Partei jedoch nicht – vor allem dann nicht, wenn Zweifel an der Haltung ihrer Vertreter*innen zu demokratischen Grundwerten bestehen.
Der Fall Stephan Brandner (AfD) verdeutlicht das: Er wurde 2018 unter der großen Koalition zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Doch als er seine Position für Hetze missbrauchte und so die Arbeit des Ausschusses behinderte, wählten ihn die anderen Mitglieder des Rechtsausschusses wieder ab. Ihre Begründung: Er füllte die überparteiliche und integrierende Rolle des Ausschussvorsitzenden nicht angemessen aus. Die AfD klagte, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abwahl für rechtens.
Selbst weniger radikale Mitglieder der Partei haben sich mittlerweile mit extremen Positionen abgefunden: Parteichefin Alice Weidel etwa forderte vor einigen Jahren noch den Parteiausschluss von Björn Höcke, der zum völkischen Parteiflügel der AfD gehört; mittlerweile hält sie dies für einen Fehler und bezeichnet Höcke als geeigneten Kandidaten für einen Ministerposten.
Wer also von gemäßigten, also vermeintlich unproblematischen AfD-Abgeordneten spricht, verharmlost die Partei, normalisiert ihre gefährliche Ideologie und verhilft ihr so zu mehr Einfluss. Um unsere Demokratie und ihre Institutionen vor den Verfassungsfeinden zu schützen, sollten die Parteien im Bundestag keine AfD-Abgeordneten in parlamentarische Schlüsselfunktionen wählen.
- Die anderen Parteien handeln rechtmäßig, wenn sie der AfD keine Ausschussvorsitze überlassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Die AfD-Abgeordneten haben kein Recht, auf die Vorsitzendenposten gewählt zu werden.
- Die Opfer-Erzählung ist eine gezielte Taktik der rechtsextremen Partei. Als „fantastisch für uns“ bezeichnete etwa ein AfD-Bundestagsabgeordneter, dass sein Parteikollege Stephan Brandner als Ausschussvorsitzender abgewählt wurde.
Doch die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht könnte der AfD sogar Auftrieb geben. Auch unter Verfassungsrechtler*innen ist umstritten, wie aussichtsreich ein AfD-Parteiverbotsverfahren tatsächlich wäre.
Campact setzt sich für eine starke, wehrhafte Demokratie ein – aber mit Bedacht. Deshalb unterstützen wir ein Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu dieser Frage. Ein wissenschaftlich fundiertes, ergebnisoffenes Gutachten der GFF soll prüfen, ob ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Bis zu einem möglichen Parteiverbot sollten die demokratischen Parteien alle anderen Mittel nutzen, um unsere Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen. Dazu gehört ganz klar: keine Machtpositionen für Verfassungsfeinde im Parlament.