Vergewaltigung bestrafen

FDP: Vergewaltigung bestrafen – Blockade beenden!

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Die EU will konsequenter gegen Vergewaltigung vorgehen und so Millionen Frauen in Europa besser schützen. Doch die FDP stellt sich quer – und ohne deutsche Zustimmung hat das neue Gesetz keine Chance. Fordere von Justizminister Marco Buschmann, dass er seine Blockade jetzt aufgibt!
Unsere Forderung
Appell-Empfänger

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt: Das will die EU mit einer Reform des Sexualstrafrechts erreichen. In 14 EU-Ländern, darunter Frankreich und Polen, gilt bislang, dass ein verbales „Nein“ zum Sex nicht für eine Strafverfolgung ausreicht. Vergewaltigung wird nur dann geahndet, wenn Spuren von Gewalt nachgewiesen werden können. Das ist jedoch oft nicht möglich.

Europaweit muss gelten: Eine Vergewaltigung liegt immer vor, wenn der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war (die sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Regelung). Die Reform des Sexualstrafrechts kann Millionen Menschen in Europa besser schützen. Doch dafür darf Deutschland nicht blockieren. Stimmen Sie dem Gesetz zu!

5-Minuten-Info

Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung ist Vergewaltigung: Das gilt nicht in ganz Europa. In 14 Ländern der EU – darunter Frankreich, Italien und Österreich – reicht ein „Nein“ zum Sex nicht aus für eine Anklage. Die Täter*innen kommen ohne Strafe davon. Die Rechte von Frauen hängen also davon ab, wo und unter welcher Regierung sie leben. Das muss sich dringend ändern. Darum wollen die EU-Kommission und das Europäische Parlament Frauen in der EU nun mit einem einheitlichen Sexualstrafrecht schützen. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben sich bereits für ein einheitliches europäisches Sexualstrafrecht ausgesprochen. Nun fehlt noch eine Mehrheit im Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten sitzen. Doch die Mehrheit kommt nur zustande, wenn auch Deutschland zustimmt. Das wäre auch ein starkes Signal an die EU-Länder, die sich derzeit noch gegen die Regelung stellen. In der Bundesregierung ist jedoch die FDP für das Thema zuständig – und ihr Justizminister Marco Buschmann stellt sich quer. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat juristische Einwände. Sein Argument: Die EU dürfe ein solches Gesetz gar nicht verabschieden, weil Vergewaltigung nicht zu den Verbrechen zähle, für die die Europäische Union laut Vertrag zuständig sei. Doch die Jurist*innen des EU-Parlaments sehen das anders. Sie sind sich einig, dass die EU durchaus die Kompetenz hat, ein gemeinsames Sexualstrafrecht zu verabschieden und damit alle Frauen in Europa zu schützen – unabhängig von ihrem Wohnort. In Deutschland gilt das Widerspruchsprinzip, auch bekannt als „Nein heißt Nein“-Regel. Die Regel legt fest: Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn eine betroffene Person eine sexuelle Handlung erkennbar nicht wollte – sich also dagegen gewehrt oder Nein gesagt hat. Aber es gibt Situationen, in denen Betroffene nicht Nein sagen können, weil sie zum Beispiel zu große Angst haben oder unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen stehen. Diese Fälle werden im deutschen Strafrecht derzeit nicht berücksichtigt. Mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung würde sich das ändern. Die besagt: Es ist nur dann Sex, wenn alle Beteiligten es ausdrücklich wollen – sonst ist es Gewalt. Diese Regelung gilt bereits in 13 EU-Ländern, unter anderem in Schweden, Kroatien und Spanien. In Deutschland werden nur 15 Prozent aller Vergewaltigungen angezeigt (und lediglich etwa ein Prozent der Täter*innen wird verurteilt). Das liegt vor allem am gesellschaftlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt. Nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch im privaten Umfeld wird Betroffenen häufig nicht geglaubt  – oder es wird ihnen Mitschuld gegeben. Oft erstatten Betroffene aus Schamgefühl oder aus Angst, nicht ernst genommen zu werden, keine Anzeige. Ist der*die Täter*in eine nahestehende Person, ist die Hürde besonders hoch. Die „Nur Ja heißt Ja“-Regelung kann dafür sorgen, dass mehr Vergewaltigungen bestraft werden und Betroffene eher zur Polizei gehen. Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor. Auch die Beweisführung verändert sich bei „Nur Ja heißt Ja“ kaum. Es wird weiterhin schwierig sein, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn keine Zeug*innen anwesend waren und es keine Spuren von Gewalt gibt. Der entscheidende Unterschied ist, dass Täter*innen auch dann bestraft werden können, wenn sie keinen körperlichen Zwang ausgeübt haben, um sich über den Willen der anderen Person hinwegzusetzen. Damit sinkt die Schwelle der Strafbarkeit – und die Hürde für Betroffene, Anzeige zu erstatten. 94,5 Prozent der Betroffenen von sexualisierter Gewalt sind weiblich. Das wollen wir sprachlich hervorheben. Dass inter*, nicht-binäre und männliche Personen auch von sexualisierter Gewalt betroffen sein können, wollen wir damit nicht unsichtbar machen. Gerade Menschen, die nicht cis-weiblich oder cis-männlich sind, sind gefährdet, geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren.  Bist Du betroffen von sexualisierter Gewalt und brauchst Hilfe? Unter der Nummer 0800 22 55 530 kannst Du das Hilfe-Telefon anrufen oder die Online-Beratung nutzen. Hier findest Du außerdem eine Liste mit weiteren Anlaufstellen und Hilfsangeboten.

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