Björn Höcke ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Das zeigt sich immer wieder. Doch es gibt eine Möglichkeit, ihn zu stoppen: Die Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18. Das ist niedrigschwelliger als ein Parteiverbot – und darum realistischer. Damit dürfte Höcke sich nicht mehr wählen lassen. Unterzeichnen Sie jetzt die WeAct-Petition von Indra Ghosh!
Unsere Forderung
Appell-Empfänger*innen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich
CDU-Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz
Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge und Britta Haßelmann
FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr
Vorsitzender der Gruppe die Linke im Bundestag Dietmar Bartsch
Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Aber die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben im Bewusstsein der Erfahrungen während der Weimarer Republik Instrumente bereit gelegt, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren: Neben einem kompletten Parteiverbot auf Landes- oder Bundesebene ist die „Grundrechtsverwirkung“ nach Artikel 18 des Grundgesetzes eine gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde, jüngst thematisiert von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin und Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff sowie Heribert Prantl, ehemaliges Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, Kolumnist und Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. [4], [5] Die Grundrechtsverwirkung beinhaltet, dass demjenigen die Inanspruchnahme einzelner Grundrechte entzogen werden kann, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. [6] Ein Antrag auf Verwirkung der Grundrechte kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Fall über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.
Darüber hinaus kann im Zuge der Grundrechtsverwirkung für deren Dauer auch das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden (§39 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, BVerfGG). Und genau dies muss passieren, damit Björn Höcke der freiheitlichen Demokratie keinen weiteren Schaden zufügen kann.
Die WeAct-Petition “Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!” ist von einem professionellen Bot-Netzwerk gezielt angegriffen worden, erstmals am 09. Februar. Hierdurch wurden Fake-Unterschriften platziert. Dank eines engmaschigen Monitorings konnte der Vorfall schnell aufgedeckt und die Petition um die Fake-Einträge bereinigt werden.
Update 5. Februar 2024
Unsere Petition ist mittlerweile die größte Petition, die es in Deutschland je gab – ein toller Erfolg und ein sehr starkes Zeichen!
Am 01. Februar haben wir die bis dahin gesammelten 1.667.440 Unterschriften unserer Petition persönlich in Berlin übergeben. Neben einer breiten Presse-Öffentlichkeit waren Politiker*innen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke sowie ein Referent der CDU vor Ort, um die Petition entgegenzunehmen. Sie äußerten sich zwar beeindruckt von dem enormen Rückhalt aus der Mitte der Gesellschaft für unsere Forderung, mit Art. 18 GG die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Gleichzeitig zeigten sie sich aber zurückhaltend, die Maßnahme der Grundrechtsverwirkung gegen Faschisten wie Björn Höcke tatsächlich umzusetzen. Dabei ist klar: Wenn wir jetzt unsere Demokratie nicht gegen ihre Angreifer*innen verteidigen – wann dann!
Deshalb möchte ich mich weiter für das Thema einsetzen. Druck aus der Zivilgesellschaft ist wichtig, wie die Politiker*innen vor Ort selbst anmerkten. Dass er wirkt, sieht man schon jetzt: Art. 18 GG wird mittlerweile als eine relevante Option im Kampf gegen die AfD breit diskutiert.
Bilder der Übergabe gibt es hier: https://www.flickr.com/photos/campact/albums/72177720314505708/
An der Spitze des Thüringer AfD-Landesverbandes steht prominent Björn Höcke. Sein Einfluss in der Bundes-AfD ist ebenfalls zentral. Höcke hetzt gegen die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung, die Erinnerungskultur in Bezug auf den Holocaust und Menschen mit Migrationshintergrund. Er bezeichnet das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ein „Denkmal der Schande“ [2] und fordert im gleichen Zusammenhang eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Er schwadroniert von dem „bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. [3] Auch was er zukünftig vorhat, teilt er unverblümt mit: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“ [3] Dies alles sagt ein Faschist. Dass man ihn so nennen darf, hat das Verwaltungsgericht Meiningen bereits im Jahr 2019 festgestellt.
Wir fordern, dass insbesondere die Bundesregierung aktiv wird und beim Bundesverfassungsgericht im Fall Höcke einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt.
[1] Verfassungsschutzbericht 2022, Freistaat Thüringen, Pressefassung
[2] Rede vom 17. Januar 2017 auf der Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) in Dresden
[3] In „Nie zweimal in denselben Fluss“, Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig, 21. Juni 2018, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung
[4] „Kann man die AfD verbieten? Sollte man sie verbieten? - Das Politikteil“, ZEIT Online, 06. Oktober 2023
[5] „AfD. Ein Fall für Artikel 18“, Süddeutsche Zeitung, 2. November 2023
[6] Artikel 18 GG